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Wir haben ein Leistungsschutzrecht

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Wir haben ein Leistungsschutzrecht. Wenigstens gabs namentliche Abstimmung. Abgeordnetenwatch hat noch nix, dafuer die offizielle Seite des Bundestags (Permalink geht da wohl nicht wirklich). Die Abgeordneten „unserer“ Wahlkreise haben dann auch erwartungsgemaess gestimmt:

  • Ekin Deligoez (Gruene, NU): Nein
  • Hilde Mattheis (SPD, UL): Nein
  • Georg Nuesslein (CSU, NU): War gar nicht erst da
  • Dr. (sic) Annette Schavan (CDU, UL): Ja

Bild von Netzpolitik.org, cc-by-sa. Dieser Text liegt unter ebendieser Lizenz.

Das Leistungsschutzrecht als Nagelprobe fuer den Herbst

„Leistungsschutzrecht“ heisst die Idee, ein Gesetz so masszuschneidern, dass (Zeitungs)verlage Google dafuer zur Kasse bitten duerfen, dass Google News (das selbst nirgendwo Werbung einblendet) die aktuellsten Meldungen besagter Verlage verlinkt und auffindbar macht. Morgen soll sie durch den Bundestag.

Eine irre Idee ist das. So irre, dass seit Wochen eine breit angelegte Kampagne versucht, der Zeitungsverleger-Kampagne — vornehmlich vom Axel-Springer-Verlag angefuehrt — ein wenig Gegengewicht entgegenzuwerfen. Udo Vetter erklaert die Problematiken, die sich vor allem „kleinen Bloggern“ stellen werden:

Da sich auf diesem Gebiet also nichts ändern wird, stellt sich die Frage: Wer braucht eigentlich das Leistungsschutzrecht? Ich habe nach wie vor die große Befürchtung, dass es in Wirklichkeit gar nicht gegen Google geht. Sondern darum, die Deutungshoheit der Verlage im Netz gegenüber Blogs, Facebook und Twitter zurückzugewinnen.

Man wuerde ja meinen, es gebe fundierte Argumente, die fuer dieses Gesetz sprechen. Stefan Niggemeier zeigt auf, wie Springer und Co. nicht nur auf Nachfrage keine Argumente nachliefern koennen, sondern fundierte Kritik von Medienwissenschaftlern zu diskreditieren versuchen. Kritik kommt mittlerweile auch von JournalistInnen, vom DJV bis zu den Freischreibern; und der frueher Chef der Monopolkommission erklaert im Interview, dass das Gesetz „ein Fiasko“ sei.

Alexander Svensson zerpflueckt derweil die juengste Zusammenkuerzung des Entwurfs, die das Gesetz noch absurder macht, und auf Netzpolitik ist ein Sammelsurium an Stellungnahmen einzelner Gruppierungen zu finden, die sich gegen das LSR aussprechen.

Ob’s hilft, weiss man nicht. Die CDU/CSU steht zu grossen Teilen nach wie vor hinter dem Entwurf, der dadurch im bloedesten Fall morgen durch den Bundestag gewunken wird.

Sollte das passieren, darf man die Augen offenhalten. Welche der „eigenen“ Abgeordneten fuer dieses Chaosgesetz stimmten. Bei denen kann man sich dann folgerichtig sicher sein, dass die digitale Welt ihnen scheissegal sind, und/oder sie, was Netzpolitik angeht, entweder ignorante Idioten oder gefaehrliche Irre sind.

Was mich am Rande noch interessiert ist ja, wie die lokalen Zeitungsverlage so stehen. Sagt, NUZ, SWP, wie haltet ihr’s mit dem LSR?

Stoererhaftung im Bundestag

Am 25.10. hat sich der Bundestag mit der Stoererhaftung bei unverschluesselten WLANs beschaeftigt — die SPD hatte einen Antrag gestellt, die Problematik der Stoererhaftung zu evaluieren, die hierzulande nach wie vor ein Damoklesschwert fuer Freifunk-Initiativen darstellt. Die Linksfraktion hatte daraufhin gleich einen Gesetzesentwurf eingebracht, das Telemediengesetz zu aendern, der von der digiges mit entworfen worden war.

Haette Netzpolitik die Sache nicht kommentiert, waere mir die „Debatte“ vermutlich gar nicht aufgefallen — Debatte in Anfuehrungszeichen, denn die Redebeitraege wurden zu Protokoll gegeben und nicht tatsaechlich gehalten. Heraus stach dabei — wieder einmal — der CSU-Abgeordnete fuer den Wahlkreis Neu-Ulm/Guenzburg, Dr. Georg Nuesslein, dessen Rede ich hier im Volltext zitieren moechte:

Wenn ich mir den vorliegenden Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Telemediengesetzes anschaue, wird mir sofort klar, wohin die Reise mal wieder gehen soll: Da gerieren sich die Genossen erneut zu Sozialaposteln par excellence, fordern freies Internet für alle, freie I-Pads für alle, freie Rechner für alle. Ich muss schon genau in den Text hineinlesen, um zu sehen, ob es sich hier um eine Hartz-IV-Debatte handelt oder ob es um die Haftungsfrage für WLAN-Betreiber geht.

Da lese ich: „Gerade für Menschen mit geringem Einkommen sind beide Zugangswege“ – gemeint sind kabel- und funkbasierte Internetanschlüsse – „jedoch nur schwer zu finanzieren. Es bedarf kaum der näheren Erörterung, warum bei einem monatlichen Regelsatz von derzeit 374 Euro zzgl. Kosten der Unterbringung 10 bis 20 Euro für einen DSL-Zugang ganz erheblich ins Gewicht fallen.“ Ich lese davon, dass „nicht hinreichend verfügbare Internetzugänge … die … Abhängigkeit der individuellen Bildungschancen vom sozialen Status der Eltern“ verschärfen, ich lese von einer „Frage der sozialen Gerechtigkeit“ und davon, dass „ein Computer zum soziokulturellen Existenzminimum gehört“. Ich jedenfalls will hier und heute keine linke Sozialdebatte à la Linke führen, sondern mich der Haftungsfrage für WLAN-Betreiber widmen.

(Anmerkung: Gerade darum geht es ja. Buergernetzinitiativen wie Freifunk ermoeglichen ja insbesondere, Dritten eine gegebenenfalls im Leistungsumfang gedrosselte Mit-Nutzungsmoeglichkeit an die Hand zu geben — nicht jedoch, solange hier Haftungsfragen im Weg stehen)

Die grundlegende Frage, die sowohl in dem SPD-Antrag als auch in dem Gesetzentwurf der Linken gestellt wird, hat im digitalen Zeitalter – auch vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung – durchaus seine Berechtigung, nämlich die Frage: Müssen private und kleingewerbliche WLAN-Anbieter wie Cafés dafür haften, wenn dritte Nutzer sich in ihrem Netz illegal verhalten, wenn solche Nutzer zum Beispiel illegal Musik oder Videos downloaden und damit gegen das Urheberrecht verstoßen? Warum sollte ein Kneipenwirt dafür belangt werden können, wenn ein Internetpirat in seinem WLAN-Netz Beute macht? Warum sollte der Kneipenwirt dafür kostenpflichtig abgemahnt werden und dafür schließlich auch noch kräftig Schadensersatz gegenüber dem geschädigten Rechteinhaber zahlen?

Dass ein solcher Fall bei einem betroffenen gewerblichen WLAN-Betreiber nicht gerade ein Anreiz ist, das Netz weiterhin anzubieten, und dass infolge solcher Vorkommnisse vielleicht der öffentlich zugängliche WLAN-Ausbau in Deutschland ins Stocken geraten könnte, vermag auf den ersten Blick denkbar zu sein. Schließlich ist die flächendeckende Versorgung von Kommunen und Städten mit frei zugänglichem Internet, wie sie jetzt zum Beispiel Kabel Deutschland und die Wall AG in Berlin mit der Einrichtung von Hotspots realisieren, auch ein interessantes Geschäftsmodell für die Telekommunikationswirtschaft und macht Städte und Gemeinden für Besucher und Gäste attraktiver.

(Anmerkung: Nuesslein scheint hier nur gewerbliche Nutzung im Blick zu haben. Eine Zurverfuegungstellung aus rein altruistischen Motiven scheint er nicht auf dem Radar zu haben.)

Nun sieht die Lösung der hellroten und der dunkelroten Genossen zunächst relativ einfach aus: Man erweitert einfach im Telemediengesetz den in § 8 definierten Kreis von Diensteanbietern, die von der Haftungspflicht ausgeschlossen sind – das sind im Wesentlichen die Accountbetreiber –, um die WLAN-Betreiber, ob gewerbliche oder private. Zusätzlich sollen WLAN-Betreiber von der sogenannten Störerhaftung ausgenommen werden; das heißt, geschädigte Rechteinhaber, zum Beispiel Musikverlage, sollen gegenüber dem Betreiber keinen Anspruch auf Unterlassung mehr haben. Das ist die eine Seite. Wie aber stehen dann die Rechteinhaber da, deren geistiges Eigentum dem zwar immer noch illegalen, faktisch aber beliebigen Zugriff von Nutzern schutzlos ausgeliefert wäre? Denn wo keine Haftung, da kein durchsetzbarer Schadensersatzanspruch. Diese Regelung würde bedeuten, dass Vergehen im Netz – seien sie zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Art – erstens überhaupt nicht mehr zurückverfolgt werden könnten und zweitens nicht mehr geahndet werden könnten.

Nach derzeitiger Rechtslage kann wenigstens der Account des WLAN-Betreibers über dessen IP-Adresse zurückverfolgt werden, die diesem Betreiber eindeutig zuzuordnen ist. Dies ist bei den verschiedenen Nutzern, die sich mit dynamischen IP-Adressen in das WLAN-Netz einklinken, so nicht möglich. Denn sie sind nur während ihres Aufenthalts im Netz über ihre MAC-Adresse identifizierbar. Mit dieser gerätebezogenen Adresse lässt sich die Aktivität des Users nur nachweisen, während er noch im Netz ist.

Man müsste ihn also noch in flagranti beim illegalen Download erwischen, um ihm ein Vergehen zum Beispiel gegen das Urheberrecht nachweisen zu können. Selbst wenn es technisch möglich wäre, die einzelnen Nutzer im Nachhinein zu identifizieren – das heißt, wann welcher Nutzer welche Aktivität im Internet vorgenommen hat –, wäre dies aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten. Dafür müsste der WLAN-Betreiber sozusagen auf Verdacht für alle Nutzer regelrechte Datenbanken mit Personendaten anlegen und speichern.

Das Telekommunikationsgesetz untersagt jedoch – zu Recht – die Erhebung nicht erforderlicher Daten. Darauf hat auch das Landgericht München in seinem Urteil vom 12. Januar 2012 (Aktenzeichen 17 HK O 1398/11) abgestellt.

In Ihrem Gesetzentwurf verteufeln Sie, geschätzte Linkskollegen, dass „Betreiber/innen von drahtlosen Netzwerken … die Mit-Nutzung ihrer Netze in aller Regel durch Verschlüsselungsverfahren unmöglich“ machen. Die Betreiber versuchten, „ihre Netze so gut als möglich abzuriegeln“. Ja, was sind das doch für böse Menschen! Gar nicht so sozial wie die guten Linken, die ja alles für alle öffnen wollen! Schlimm, so was! Ich weiß nicht, ob Sie, Frau Wawzyniak, Sie, Herr Korte, Sie, Frau Jelpke, oder Sie, Frau Pau, Ihr privates WLAN-Netz zu Hause einfach so von Ihren Nachbarn oder sonstigen Personen mitnutzen lassen wollen.

(Anmerkung: Netzpolitik.org wirft an der Stelle ein, dass MdB Wawzyniak genau das vorhat. Auch Freifunk basiert auf genau dieser Idee: Ein gemeinsames Netz aufzuspannen, innerhalb dessen einzelne NutzerInnen den privaten Netzzugang fuer die gemeinsame Nutzung zur Verfuegung stellen)

Das sehe ich jedenfalls schon mal aus ökonomischen Gründen nicht ein – soll sich der Nachbar doch einen eigenen Zugang besorgen –, aber vor allem aus Sicherheits- und, ja, aus Haftungsgründen.

Es ist schon heute so, dass „auch privaten Anschlussinhabern … aber eine Pflicht“ obliegt, „zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden.“ Zwar muss der private Betreiber eines WLAN-Netzes seine Netzwerksicherheit nicht ständig auf dem neuesten Stand der Technik halten.
„Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen“. So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Mai 2010 (Aktenzeichen I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens) gesprochen.

In diesem Verfahren ging es um einen WLAN-Betreiber, der sein WLAN nicht durch ein Passwort geschützt hatte und damit seine Prüfpflicht im gerade zitierten Sinne verletzt hatte. Der BGH hat hier angenommen, dass der Beklagte – also der WLAN-Betreiber – „nach den Rechtsgrundsätzen der sogenannten Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten“
– das sind nach geltendem Recht maximal 100 Euro – haftet. Der BGH weiter: „Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte“ – also der WLAN-Betreiber – „den fraglichen Musiktitel im Internet zugänglich gemacht hat. Eine Haftung als Gehilfe bei der fremden Urheberrechtsverletzung hätte Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte“, so der
BGH.

Die Rechteinhaber zum Beispiel von Musiktiteln oder Filmen haben also gegenüber WLAN-Betreibern unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Unterlassung. Das ist die heißdiskutierte Störerhaftung des WLAN-Betreibers bei rechtswidrigen Handlungen Dritter. Wenn man den Rechteinhabern nach dem Willen der heute parlamentarisch vereinigten Linksfront diesen bereits eingeschränkten Rechtsanspruch nimmt, werden die WLAN-Betreiber auf Kosten der Rechteinhaber bessergestellt. Die bleiben nämlich auf ihrem Schaden sitzen.

Das kann es ja auch nicht sein.

Jetzt folgert die Linke daraus: „Im Ergebnis führt insbesondere die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, dass Funknetzwerke verschlüsselt werden und für die kostenfreie Mitnutzung nicht zur Verfügung stehen.“ Dabei gäbe es „eine Reihe guter Gründe … ihre Netze zur Mitnutzung zu öffnen“, unter anderem: „Private könnten ihre Netze insbesondere aus sozialen Motiven heraus öffnen, um insbesondere sozial benachteiligten Menschen den Zugang zum Internet zu ermöglichen.“

Wenn ich zwischen diesem Mutter-Teresa-Motiv 2.0 einerseits und den Risiken und Sicherheitsbedenken bei unverschlüsseltem WLAN-Netz andererseits abzuwägen hätte, wüsste ich schnell, dass ich mein Netz verschlüssele. Es geht bei privaten WLAN-Anbietern letztendlich auch um Verantwortung: Will ich mein Netz für alle öffnen, muss dann aber auch mit den eventuellen negativen Konsequenzen leben, oder sorge ich von vorneherein für Einschränkungen für Dritte, damit aber auch für meinen eigenen Schutz? Das muss letztlich jeder Einzelne für sich entscheiden.

(Anmerkung: Ich bin mir nicht sicher, ob Nuesslein hier polemisiert [gegenueber der Linken macht er das furchtbar gern], oder sich einfach nicht mit der Materie beschaeftigt hat; ich tippe auf Letzteres. Es geht ja in erster Linie nicht darum, das gesamte Heimnetzwerk ungesichert zu lassen, sondern beispielsweise ein geschuetztes Netzwerk fuer den Hausgebrauch aufzuspannen, und ein zweites fuer oeffentlichen Zugang anzubieten. Zwei Service Sets auf einem Geraet anbieten zu koennen ist heute kein aussergewoehnliches Feature mehr, das kann selbst die FritzBox im Werkszustand)

Ich denke, die wesentliche Problematik ist in dieser Debatte klargeworden: hier Haftungsbürde bei unverschuldet schuldigen WLAN-Betreibern, da Anspruch von Inhabern geistigen Eigentums im Netz auf Entschädigung im Missbrauchsfall. Die Entscheidung, ob und in welchem rechtlichen Rahmen wir hier tätig werden müssen, sollte nicht übers Knie gebrochen werden. Gründlichkeit geht bei solchen Haftungsfragen klar vor Schnelligkeit. Ob und wie das im Telemediengesetz geregelt werden muss, prüfen wir in nächster Zeit ausführlich. Hoppla hopp nach dem Willen von Sozialdemokraten und Sozialisten ist sicherlich die falsche Entscheidung.

Wir wollen ja nicht für etwas haftbar gemacht werden, was uns und den Betroffenen früher oder später auf die Füße fallen kann, nicht wahr?

Leseempfehlungen

Heute mal eine eher wilde Mischung, dafuer mit Anrissen 😉

Nicht ein Gläschen? Nur eins, zum Anstoßen? Nein, kein zum Gläschen verniedlichtes Alkoholglas für mich, und eins schon gar nicht, eins ist ja ganz zwecklos. Wenn ich am Alkoholtrinken etwas immer verachtet habe, so ist es das sogenannte maßvolle Trinken. Vernünftig trinken wohl gar noch, Rausch ohne Reue? Amateure! Was „leicht angeheitert“ genannt wird, nenne ich Bausparerrausch, fast so absurd wie alkoholfreies Bier.

„Nuechtern“: Benjamin von Stuckrad-Barre beschreibt sechs Jahre ohne Alkohol. Via @fukami.

Wer sich an die Flüchtlingsdebatte der 90er erinnert und die Parallelen zu heute feststellt, schämt sich für das mangelhafte gesellschaftliche Gedächtnis und den politischen Stillstand.
Das Unwort des Jahres 1992, „Scheinasylant“ schürte das Klima des Hasses. Ausländerfeindliche Kampagnen der Republikaner fielen auf fruchtbaren, spießbürgerlichen Boden mit Motiven wie „Das Boot ist voll“ und führten unmittelbar zur Pogromstimmung von Rostock und den abscheulichen Brandmorden in Mölln.

„Niemand ist illegal“: Bruno Gert Kramm zu Asylrecht. Verwandt: Frontal21-Beitrag. Das „illegale“ Democamp in Berlin scheint JournalistInnen derweil nur am Rande zu interessieren — was Laura Dornheim zu einem vermutlich anfangs nur sarkastisch gemeinten Plan fuehrte…

If Bob doesn’t take any drugs, then it will be in my best interest to take them. They will give me a performance edge against Bob. I have a better chance of winning.

Similarly, if Bob takes drugs, it’s also in my interest to agree to take them. At least that way Bob won’t have an advantage over me.

So even though I have no control over what Bob chooses to do, taking drugs gives me the better outcome, regardless of his action.

“Lance Armstrong and the Prisoner’s Dilemma of Doping in Professional Sports”, von Bruce Schneier. (via @mikko bzw. @vollkorn)

Ich war immer aus unterschiedlichen Gründen gegen die Frauenquote, obwohl ich den Frauen in unserer Gesellschaft mehr Chancengleichheit, Gleichberechtigung und mehr Selbstbestimmung gewünscht habe. Projeziert man Sixtus’ Tweet auf meinen Wunsch, so stellt man fest: Vom Wünschen alleine wird den Frauen leider nicht geholfen.

„Ich unterstuetze jetzt die Quote“. Von einem Piraten Peter Piksa (kein Pirat). Geht doch!

Like any son with a father in his late 60s, I assumed his sudden silence meant he was having a minor cardiac event. He wasn’t, however: he was simply back in the presence of a building he hadn’t seen in half a century.

We got out of the car and circled the mass of black marble. Dad didn’t say much for a minute or so, but I was astonished that this forgotten edifice had made the cut in Rockstar’s highly compressed take on Los Angeles. […] It’s the kind of building that wouldn’t really be missed, and yet here it was, and dad was visibly shaken.

We drove about for another hour or two after that, and by this point dad was hooked. Not hooked on L.A. Noire’s narrative, perhaps, or caught up in the complex chains of missions, but hooked on the city, on the fascinating, insightful job that Rockstar had done in stitching the past together. Even though I can’t actually drive, and the car we were in wasn’t a real car anyway, I had a strong sense that I was in the front seat, turning the wheel beneath my hands, and he was riding low in the back, face pressed to the glass. Role reversal. It happens to all fathers and sons eventually, I guess. Why shouldn’t it happen because of games?

„Night and The City“: Chris Donlan spielt LA Noir mit seinem Vater, der im LA der 1940er aufwuchs. Ein Grund mehr, warum ich so gerne so viel Digitalisate a la Google Street View haette — digitale Archaeologie quasi, und sei’s fuer solch ein Spiel. (via @lorz)

Die Angst vor den Menschen

In Ulm fand dann doch keine verbotene Facebook-Party statt. In Konstanz sorgten Polizeihubschrauber(sic) und -hundertschaften dafuer, dass die 30 erschienenen jungen Menschen ordnungsgemaess ihren Platzverweis vom Strandbad Horn erhielten. Gewonnen haben auf jeden Fall die Repressionsmassnahmen der betroffenen Staedte und der Landes- und Bundespolizei, denn:

  • Passiert gar nichts (wie in Ulm), waren die Massnahmen erfolgreich. Ohne das Komplettverbot saemtlicher(!) ueber soziale Netzwerke organisierte Veranstaltungen im Stadtgebiet und das massive Polizeiaufgebot waeren schlimme Dinge™ passiert.
  • Passiert wenig oder quasi nix (wie in Konstanz), waren die Massnahmen erfolgreich. Ohne die Allgemeinverfuegung oder mit weniger als diesen vielen hundert PolizistInnen waeren deutlich mehr Leute gekommen und es haetten schlimme Dinge™ passieren koennen.
  • Passiert doch was, waren die Massnahmen erfolgreich. Nur durch die Allgemeinverfuegung und das massive Polizeiaufgebot konnte die Lage halbwegs gemeistert werden.

Unterdessen stellt sich die Frage, wer die Kosten fuer besagte massives Polizeiaufgebot tragen soll. Zitat heise online:

Baden-Württembergs Landespolizeipräsident Wolf Hammann und Innenminister Reinhold Gall (SPD) wollen sich nun wehren. „Die Polizei wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Kosten für Polizeieinsätze, beispielsweise Platzverweise wegen Ruhestörungen, Streitigkeiten oder ähnlichem, in Rechnung zu stellen“, sagt Gall.

Bei einer geplanten Facebook-Party an diesem Wochenende in Ulm gab allein die örtliche Polizei ihre Ausgaben mit 60.000 Euro an. […] Nach der ausgeuferten Feier in Backnang (Rems-Murr-Kreis) eine Woche zuvor wollen Polizei und Stadt den Verantwortlichen dort sogar rund 140.000 Euro auf die Quittung schreiben. […]

Die Politik will der Minister aber erstmal nicht einschalten. „Grundsätzlich können junge Menschen Partys feiern und Spaß haben, aber wie immer nicht auf Kosten und zum Schaden Dritter oder der Allgemeinheit.“ Momentan reiche das bestehende Instrumentarium aus, um gegen Facebook-Partys vorzugehen. So zeigten die massiven Drohungen von Stadt und Polizei in Ulm und Konstanz Wirkung – die Partys fielen aus. „Falls notwendig, werde ich zu gegebener Zeit die Problematik in den zuständigen Gremien thematisieren“, betonte Gall.

Da stellen sich mir noch ein paar Fragen:

  • Wenn Fussballfans Party feiern und Spass haben, wird das ebenfalls von Polizeihundertschaften begleitet. Hierfuer kommen die SteuerzahlerInnen auf. Wo ist der Unterschied?
  • Wenn Autokorsos EM- oder WM-Siege feiern, geschieht das zum Nachteil der AnwohnerInnen der betroffenen Strecken, wie man in lokalen Nachrichtenmedien alle zwei Jahre an geeigneter Stelle nachlesen kann. Auch hier schreitet die Polizei nicht ein. Wo ist der Unterschied?
  • Wo ist der Unterschied einer „fuehrungslos“ per Facebook organisierten Party zu einer „fuehrungslos“ durch andere Kommunikationsmittel organisierten Veranstaltung? Verstehen wir uns nicht falsch, Telefonketten sind jetzt nicht mehr so das Mittel der Wahl, aber wuerde man nach dem Nabada zu einem kollektiv veranstalteten Riesenpicknick in der Au einladen, wuerde das in Teilnehmerzahl, eventuell verursachtem Muell und Lautstaerke womoeglich an die „Facebook-Party“ heran-, jedoch nicht wesentlich ueber das „normale“ Treiben nach dem Nabada heraus-ragen. Oder gibt es Tage, an denen das gesellschaftlich akzeptiert ist, weil es da genuegend parallel laufende „herkoemmliche“, kommerzielle Veranstaltungen gibt?
  • Und nicht zuletzt: Warum warte ich bislang vergeblich auf eine kritische Reflektion der im Vorfeld lustig berichtenden Regionalmedien ueber ihre eigene Rolle in der Eskalationsspirale?

Veranstaltungshinweise

Kurzer Hinweis auf moeglicherweise interessante Dinge der naechsten Tage:

Amnesty Ulm beginnt morgen (25.4.) im H1 der uulm mit einer Vortragsreihe ueber Fluechtlinge und Folteropfer. Urs Fiechtner wird ins Thema einfuehren, es folgen bei weiteren Terminen u.a. ReferentInnen aus dem Behandlungszentrum fuer Folteropfer (BFU). Die Termine der einzelnen Vortraege finden sich auf der Amnesty-Seite.

Leider terminueberschneidend, aber eigentlich auch schon ewig angekuendigt: Ebenfalls morgen findet im H22 der uulm das jaehrliche Streiflicht statt. Wer sich dafuer interessiert, was diese Leute an der Uni eigentlich in der Medieninformatik so alles machen, kann sich das gerne ansehen; der Eintritt ist natuerlich frei, und es gibt fuer wenig Geld auch was zu trinken. Und weil 2012 ist, gibt’s auch hierfuer wieder ein Facebook-Event, wenn man sich da anmelden mag (was man nicht muss).

Wer schon heute was unternehmen mag, kann heute nach Stuttgart auf die Villa Reitzenstein kommen. (Korrektur: Konnte man nicht, ich hatte das Veranstaltungsformat an dieser Stelle falsch verstanden). Die Staatsraetin fuer Zivilgesellschaft und Buergerbeteiligung Gisela Erler veranstaltet regelmaessig „Kamingespraeche“ und hat u.A. mich zum Thema „www.aktiv im Netz“ [sic] eingeladen. Beginn ist um 1700 Uhr.

Und, last but not least, noch einmal der Hinweis auf das OpenCityCamp am 12./13. Mai an der Uni Ulm — kommt alle! 🙂

Linkschleuder

Leistungsschutzrecht — nicht nur mich ueberraschte heute die Nachricht, dass die Koalition gestern die Einfuehrung eines Leistungsschutzrechts verkuendet hat. Kuenftig sollen „gewerbliche Aggregatoren“ ein Entgelt an Verlage zahlen(!) wenn sie Links auf deren Erzeugnisse setzen(!!). Google News, soll also fuer die werbefreie Lieferung von Klickvie^w Lesern an Onlineausgaben von Zeitungen auch noch Geld bezahlen. Oder vielleicht auch ich, wenn ich hier mal Werbung schalten sollte. Weil das ja eine Verbesserung des Urheberrechts ist!!11

Die Reaktionen aus dem Netz liessen nicht lange auf sich warten: Gerrit van Aaken subsummiert, dass man dann wohl einfach nicht mehr auf deutsche LSR-Profiteure verlinkt. „Lernen durch Schmerzen“, wie Lars Reineke das nennt. Ich bin derweil versucht, mal bei den oertlichen Medien nachzufragen, was sie denn davon halten — so wie das der Presseschauer schon seit geraumer Zeit tut. Und wer jetzt immer noch keine Ahnung hat, was denn dieses Leistungsschutzgeld^h^h^h^hrecht sein soll, kann sich einmal bei der IGEL — Initiative gegen ein Leistunggschutzrecht von Till Kreutzer oder dem heutigen Zeit-Online-Artikel von Kai Biermann ins Thema einlesen.

Ueberhaupt, das Urheberrecht. Thomas Knuewer interviewt eine 16jaehrige aus seinem Bekanntenkreis zu ihrem Engagement rund um die ACTA-Demonstrationen und bestaetigt meine Einschaetzung, dass hier in grossem Stil junge Leute mobilisiert wurden, deren faktische Lebensrealitaet von Rechteverwertern kriminalisiert wird. Eine weitere Aufarbeitung der Demonstrationen (und Wulff, und zu Guttenberg, und Wikileaks) vor allem aus medienkritischer Sicht kommt von DRadio Breitband mit dem gerade omnipraesent wirkenden Philipp Banse.

Marcel Weiss denkt derweil nach vorne und ueberlegt, wie ein modernes Urheberrecht aussehen koennte, Thomas Stadler fragt gar, ob wir uns vom Konzept des geistigen Eigentums verabschieden muessen, und beim Perlentaucher wird erklaert, dass der Ablauf der Schutzfrist oft eine Erleichterung fuer beinahe alle Beteiligten darstellt — und nicht selten auch ein Segen fuer die Werke selbst ist. Der Telegraph haelt tongue-in-cheek dagegen und schlaegt ein Eternal Copyright vor, damit auch die Ur-Ur-Urenkel von Lewis Carroll noch an Disneys „Alice im Wunderland“ beteiligt werden koennen. Na denn.

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Wer dagegen offene Lizenzen mag, kann aktuell mit wenigen Klicks in Sachen OpenData & Co taetig werden: Beim Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin sollte Open Access auf die Agenda. Jeder Klick kann helfen, dass aus oeffentlichen Mitteln finanzierte Forschung zukuenftig frei fuer alle veroeffentlicht wird. Und nun habe ich schon wieder „Open…“ gesagt, obwohl mir es langsam stinkt, alles „Openirgendwas“ zu nennen. „Open Data“ needs to die ist ein kleiner Exkurs ueber die moeglichen schaedlichen Implikationen, alles „Open$foo“ zu nennen.

Wir, aeh, haben unser Barcamp dann trotzdem OpenCityCamp genannt. Wer Lust hat, sich ueber Moeglichkeiten auszutauschen, was man in Ulm alles bewegen koennte, melde sich an! 🙂

Zuletzt: Unterhaltung & Co

Der Rassismus in der Mitte der Gesellschaft

Da mordet eine Neonazi-Terrorzelle jahrelang vor sich hin, fuehrt „Todeslisten“, auf denen unter anderem mehrere Moscheegemeinden und die Gesellschaft fuer Christlich-Juedische Zusammenarbeit, und als die Listen bekannt werden, passiert so etwas:

Das Polizeipräsidium Frankfurt hatte Ende des letzten Jahres per Brief die Einrichtungen darüber informiert und diese durch Polizeibeamte persönlich überbracht. Es lägen bisher keine Hinweise auf konkrete Anschlagspläne vor, heißt es darin.

[…]

Aus verlässlicher Quelle wurde mir berichtet, dass ein Polizeibeamter bei der Übergabe des Briefes für Worte fand: „Bilden Sie sich nichts darauf ein und geben Sie nicht damit an – Sie sind nur eine von zigtausend Institutionen.“ Mir fehlen die Worte um zu beschreiben, welche Abgründe sich hier im Blick auf die Haltung dieses Staatsdieners zu den Verbrechen auftun.

Evangelisches Frankfurt › Eine unbequeme Wahrheit: Rassismus kommt aus der Mitte der Gesellschaft.

Der versagende Verfassungsschutz beansprucht derweil immer weitere Rechte fuer sich, beobachtet lieber die Linkspartei als innert zehn Jahren auch nur den Hauch einer Ahnung zu haben, was in Zwickau vor sich ging — und als Reaktion wuerde man gerne das Abspielen der „Paulchen Panther“-Melodie auf Demonstrationen verbieten.

Auf Demonstrationen wohlgemerkt, auf denen Rechtsextreme gerne auch mal unter den Augen der Polizei mit „Fahnenstangen“ durch die Gegend laufen duerfen, waehrend regelmaessig BFE auf linke Demonstranten einklopft, wenn deren Seitentransparente 20cm zu breit sind (was dann auch gerne vor Ort langwierig vermessen wird). Oder bei einer Demo fuer den 2005 unter ungeklaerten Umstaenden in Dessauer Polizeigewahrsam verbrannten Oury Jalloh zwei Demonstranten krankenhausreif pruegelt.

In Dessau flogen unlaengst Brandsaetze, angeblich im Zusammenhang mit Jalloh. Und mittlerweile ist es dort scheinbar auch wieder salon- und strassenfaehig, „Deutschland den Deutschen, Auslaender raus“ zu skandieren.

Soll keiner sagen, er haette nichts mitbekommen.

Leseempfehlungen

Politik &c.

(Nicht nur) Genderpopender

UI/UX

Podcasts

Fabbing und Hackerspaces

  • Mantis 9-1 — Guenstige (ca. 100 EUR) CNC-Minifraeskonstruktion, z.B. zum Platinen fraesen. Via ProtoSpace

„Suppression always creates the opposite of the effect desired“

Keith Olbermann Special Comment On Michael Bloomberg – YouTube via fefe: Ein ansehenswerter Rant ueber die Aktionen (nicht nur) Michael Bloombergs gegen die Occupy-Proteste, die gerade dieser Reaktionen wegen an Zulauf gewinnen.

Und weil man hierzulande oft viel zu wenig ueber die von Olbermann zitierten historischen Gegebenheiten weiss, eine kleine Linkliste:

Dankeschoen an das Internet und die vielen Wikipedia-MasochisSchreiber, die einem ermoeglichen, das mal eben einfach zu verlinken!