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Strippen ziehen

Nach einigen Wechseln in der Belegung wohnen aktuell ueber 100 aus Syrien nach Deutschland gefluechtete Menschen in der provisorischen Unterkunft Keplerhalle, und seit zwei Monaten werden die dortigen Bewohner per Freifunk mit Internet versorgt. Leider jedoch mit nur einem einzigen Richtfunk-Uplink, der zudem immer wieder mal rummuckt.

Bildschirmfoto vom 2016-01-14 00:05:08

Um so cooler, dass sich am Wochenende eine weitere Studi-WG im direkten Umfeld der Halle gefunden hat, die seit Dienstag einen (nach einer vorbildhaften Ulmerin benannten) gespendeten Router bei sich beherbergt. Damit dessen Signal auch in der Keplerhalle empfangen werden kann, musste ich gestern nochmal 50 Meter LAN-Kabel in der Halle verlegen – wofuer ich binnen einer halben Minute 10 Helfer hatte, die gemeinsam die Kabelrolle entwirrten und per Raeuberleiter das Kabel durch die ehemaligen Basketballkorb-Halter faedelten.

Sitzt am suedlichen Hallenfenster und beleuchtet ausserdem die Tramhaltestelle: Kepler3-WR841ND. Man beachte den Billig-PoE-Injector.

Sitzt am suedlichen Hallenfenster, vernetzt ueber die Strasse zu ResiWeglein-WR841ND und beleuchtet ausserdem die Tramhaltestelle: Kepler3-WR841ND. Man beachte den Billig-PoE-Injector.

Nach anfaenglichem Schluckauf und Neuverlegung zweier Kabel ist die Halle nun redundant und mit doppelter Bandbreite ans Internet angeschlossen – leider jedoch immer noch mit nur maximal 20 Mbit/s, die sich die zwischen 50 und 70 eingeloggten Clients teilen muessen. Als interessanter Nebeneffekt ist nun auch die Haltestelle Justizgebaeude mit Freifunk versorgt – was ein zweischneidiges Schwert ist, da etwaige dort eingeloggte Clients ebenfalls zur Netzlast beitragen. Ich habe vom Freifunk-Unterstuetzungsverein das Go bekommen, mit besseren Antennen und ggf. staerkerer Hardware die Anbindung noch etwas robuster zu gestalten.

Redundanz. Deutlich sichtbar: Kepler1-WR841ND nimmt die meisten Clients auf.

Redundanz. Deutlich sichtbar: Kepler1-WR841ND nimmt die meisten Clients auf, und LAN-Kabel sorgen fuer Vernetzung im gruenen Bereich.

This is The Internet™

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Ich moechte helfen

Prima! Wenn du – egal wo in Ulm und Umgebung – zum Freifunk-Netz beitragen moechtest, kontaktiere die Freifunk-Gruppe, oder mich direkt. Wenn du ein Cafe, einen Laden, sonst eine Einrichtung in und Ulm kennst, die fuer ihre Kund_innen freies Internet ueber Freifunk anbieten moechte, genauso. Und der Freifunk-Unterstuetzungsverein freut sich ueber jede Spende, die er bekommt.

Lessons learned

Mit der Verkabelung des dritten Routers ist das Netz in der Keplerhalle nun endlich so ausgelegt, wie wir das eigentlich von Anfang an vorhatten:

  • Die drei Router (841ND) sind per Mesh-on-LAN miteinander vernetzt und funken jeweils auf verschiedenen, nicht ueberlappenden Kanaelen (1, 6, 11). Somit verteilen sich die Geraete halbwegs auf die einzelnen Router
  • Nur der direkt ueber die Olgastrasse hinweg meshende Knoten ist mit aktiviertem Mesh-on-WLAN auf Kanal 1; den mit der Nanostation-Richtfunkstrecke verbundenen werde ich mittelfristig auch ins Halleninnere verlegen und Mesh-on-WLAN deaktivieren. Das sorgt fuer mehr Freifunk-Airtime.

Folgende Erkenntnisse koennten vielleicht fuer Nachahmer_innen interessant sein:

  • Stromversorgung kann ein Problem sein. Hinten in der Halle gibt es keine einzige funktionierende Steckdose, vorne sind sie rar. Dreifachsteckdosen und Billig-PoE-Injektoren (ca. 2–4 EUR pro Stueck) sind eure Freunde. Klappt bei den 841ND auch ueber ein 50-Meter-Kabel.
  • Unterschaetzt die Kabellaengen nicht. Das 50-Meter-Patchkabel war letztlich ziemlich exakt 5 Meter zu kurz, um es an der Hallenwand entlang bis ins Buero zu fuehren. Abhilfe schaffte etwas wilde, direkt gespannte Verkabelung von Basketballkorbhalter zu Gelaender. Kabel-Kabel-Kupplungen zum Aneinanderstueckeln sind problematisch, wenn PoE-Injektoren verwendet werden (fuehrte zu Reboot-Cycle)
Wilde, freie Verkabelung (Symbolbild)

Wilde, freie Verkabelung (Symbolbild)

  • Man kann selten genug Gaffa und/oder Kabelbinder haben
  • Vielleicht ist es kein Fehler, die Router einzuhausen oder die Kabel wahlweise mit Aufkleberchen zu versehen, wo sie hingehoeren, oder gleich festzutapen. Ich belege den Switch der 841ND in der Regel der Reihe nach so: LAN – Mesh – Mesh – Freifunk (letzteres zum Testen per Kabel). Wenn nun der Uplink ausfaellt und der per Kabel in die vermeintliche LAN-Buchse 2 anstelle des Uplinks gesteckt ist, verleitet das offenbar Leute dazu, den (Mesh-)Uplink in die WAN-Buchse zu stecken. Ich habe jetzt „einfach“ mal auch die WAN-Buchse mit Mesh belegt – was nichts dagegen half, dass jemand mit dem Ubiquiti-Poe-Injektor einen armen 841ND bebrutzelt hat…
  • Und, ultrawichtig: Testet euren geplanten Aufbau so gut und umfangreich es geht „trocken“ zuhause, und zwar in moeglichst allen Facetten. Tauschgeraete sind kein Fehler, um mal kurzzeitig Testkonfigurationen auszuprobieren, ohne gleich den einzigen Uplink lahmzulegen. Die Leute bauen auf euch.

Freifunk fuer Gefluechtete in Ulm

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Waehrend die Stadt nun nach langer Zeit endlich geschafft hat, fuer sage und schreibe 205.000 EUR Investitionskosten „freies“ WLAN an vier Punkte der Stadt zu bringen, waren viele Gefluechtete in den Ulmer Unterkuenften immer noch vom Internet abgeschnitten – Abhilfe schafften da bislang nur freie Hotspots bei diversen Schnellrestaurants und Freifunk-Knoten wie der am Muensterplatz.

Der sehr aktive Blaubeurer Teil der Ulmer Freifunk-Community hatte sich vor diesem Hintergrund wohl schon sehr frueh an die Geschichte mit Mohammed und dem Berg erinnert, und einfach umgekehrt Freifunk-Knoten in die dortige Unterkunft gebracht. Da die Kommunen offenbar keinen eigenen Internetanschluss fuer die Unterkuenfte stellen koennen, wurden kurzerhand nach Absprache mit  dem Landratsamt Freifunk-Router in die Unterkunft getragen, die von bis zu drei Funkstrecken von ausserhalb mit Internet versorgt werden.

In Ulm mahlten die Muehlen dagegen deutlich langsamer. Erst nach Intervention des Eskalationsbeauftragten in der Stadtverwaltung gab es gruenes Licht, ueberhaupt Router in den Gebaeuden einstecken zu duerfen – und dann ging alles ganz schnell.

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Nach einem Rundruf ueber die Ulmer Freifunk-Mailingliste fanden sich innerhalb kuerzester Zeit mehrere Leute, die bereit waren, substanzielle Summen an den Freifunk-Unterstuetzungsverein zu spenden, damit die notwendige Hardware beschafft werden konnte. Dezentral entstand eine Beschaffungsliste, und in der letzten Woche troepfelte nach und nach ein ganzer Haufen Material bei mir ein. Denn ich war der naechstgelegene Mensch aus der Community, der Sichtkontakt zur Unterkunft Keplerhalle hat – wenig mehr als 200 Meter sind es von unserem Dach bis zur Halle.

IMG_20151114_172804082Heavy Lifting fuer die Strecke uebernehmen zwei Ubiquity Nanostation M5, die aus den Spenden bestellt wurden, und als Wireless Bridge eingerichtet sind, d.h. sie verhalten sich quasi wie ein Netzwerkkabel. An meinem Ende haengt die Nanostation hingetuedelt professionell unter dem Dach; per LAN-Kabel und via PoE-Injektor ist sie dann an einen auf Meshing konfigurierten LAN-Port meines etwas schwachbruestigen (841N) Freifunk-Routers angeschlossen.

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Hallenseitig hatten wir uns erst Konstrukte mit Mast auf Flachdach und Kabeldurchfuehrungen durch Fensterrahmen ausgedacht. War alles aber gar nicht noetig – die Nanostation hatte schon Funkkontakt, wenn ich sie nur halbwegs hinter dem Fenster in Richtung meines Hauses ausgerichtet hatte. Also kam der Mast gestern abend kurzerhand einfach auf das Fensterbrett – reicht.

IMG_20151114_172719760Von der Nanostation geht dann das ganze 1:1 umgekehrt wie bei mir daheim: LAN-Kabel per Mesh-on-Lan in den Router „Kepler1“, und weil gestern abend kein passendes Kabelmaterial fuer Hallenverkabelung da war, steht „Kepler2“ einfach innerhalb der Halle und vermesht sich per WLAN. „Kepler3“ sollte eigentlich noch an das andere Hallenende, der Zugang zum passende Ort ist aber momentan etwas abenteuerlich.

Was prima ging

  • Richtfunk per Nanostation ist ein Traum. Kein Vergleich zu Konstruktionen mit Consumer-Plasteroutern
  • Als das Gruenlicht erstmal von der Stadt gekommen war, war alles kein Problem mehr. Die Sicherheitsleute in der Unterkunft waren gerne bei allem dabei, was wir machen wollten – sicher nicht ganz uneigennuetzig 😉
  • noch viel beeindruckender: Wie zwar teilweise chaotisch, aber schnell und selbstlos alle moeglichen Leute dezentral zusammengearbeitet haben, um das Material auszusuchen, zu finanzieren und zu bestellen!

Was noch besser geht

  • Momentan laeuft alles ueber unseren WG-Internetanschluss, der nicht der allerschnellste ist. Weitere Versorgungspunkte in der Umgebung bedeuten mehr Ausfallsicherheit
  • Der gesamte Traffic laeuft ausserdem ueber den einen, schwachen Plasterouter, der gar nicht mehr hinterherkommt, die Verbindungen zu verschluesseln. Das limitiert die maximale Datenrate auf etwa 3 Mbit/s
  • die Router in der Halle wuerde ich gerne noch per Mesh-on-LAN untereinander verkabeln, um das Netz zu stabilisieren und mehr Durchsatz zu ermoeglichen
  • Wenn die offenporigen Dachpfannen nass sind, geht die Verbindungsqualitaet runter. Dank der Nanostations ist das aber ein Luxusproblem, das heisst dann 10 Mbit/s statt 100 😉
  • Ab und zu bricht die Verbindung zur Halle aber auch einfach mal weg. Mein Router gibt an, noch einen lokalen Nachbarn zu haben, aber auf der Karte ist nichts zu sehen, und es laeuft auch kein Traffic mehr durchs Netz. Ursache ist unklar.

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Nicht zuletzt wuerde ich auch gerne die Unterkunft in der Roemerstrasse wieder ans Netz bekommen. Dem dort wohnenden Vorsitzenden des „Menschlichkeit“-Vereins hatte ich schon vor einigen Wochen zwei Freifunk-Router vorbeigebracht – dann lief aber sein Internetvertrag aus, und seither sitzen die Leute dort wieder auf dem Trockenen. Sollte die Unterkunftsleitung mitmachen und wir noch einmal Spenden an den Verein zusammenbekommen, koennte aber Nitek eventuell eine Richtfunkstrecke aufbauen – vom Eselsberg auf den Kuhberg, ueber 3,7 Kilometer ueber das Blautal hinweg 😀

WLAN in Ulm

Interessante Meldung des Tages:

Kostenloses Internet für alle in der Ulmer Innenstadt – das plant die Stadtverwaltung. Der Hauptausschuss hat dafür 165.000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit sollen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Schon Mitte des Jahres wird der öffentliche Zugang ins World Wide Web eingerichtet sein. Zunächst gibt es das W-LAN-Netz am Münsterplatz, in der Neuen Mitte, am Geschwister-Scholl-Platz und am Hauptbahnhof.

Da bin ich mal gespannt, wie das in der praktischen Umsetzung aussieht, und wie frei das alles sein wird 🙂

Stoererhaftung im Bundestag

Am 25.10. hat sich der Bundestag mit der Stoererhaftung bei unverschluesselten WLANs beschaeftigt — die SPD hatte einen Antrag gestellt, die Problematik der Stoererhaftung zu evaluieren, die hierzulande nach wie vor ein Damoklesschwert fuer Freifunk-Initiativen darstellt. Die Linksfraktion hatte daraufhin gleich einen Gesetzesentwurf eingebracht, das Telemediengesetz zu aendern, der von der digiges mit entworfen worden war.

Haette Netzpolitik die Sache nicht kommentiert, waere mir die „Debatte“ vermutlich gar nicht aufgefallen — Debatte in Anfuehrungszeichen, denn die Redebeitraege wurden zu Protokoll gegeben und nicht tatsaechlich gehalten. Heraus stach dabei — wieder einmal — der CSU-Abgeordnete fuer den Wahlkreis Neu-Ulm/Guenzburg, Dr. Georg Nuesslein, dessen Rede ich hier im Volltext zitieren moechte:

Wenn ich mir den vorliegenden Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Telemediengesetzes anschaue, wird mir sofort klar, wohin die Reise mal wieder gehen soll: Da gerieren sich die Genossen erneut zu Sozialaposteln par excellence, fordern freies Internet für alle, freie I-Pads für alle, freie Rechner für alle. Ich muss schon genau in den Text hineinlesen, um zu sehen, ob es sich hier um eine Hartz-IV-Debatte handelt oder ob es um die Haftungsfrage für WLAN-Betreiber geht.

Da lese ich: „Gerade für Menschen mit geringem Einkommen sind beide Zugangswege“ – gemeint sind kabel- und funkbasierte Internetanschlüsse – „jedoch nur schwer zu finanzieren. Es bedarf kaum der näheren Erörterung, warum bei einem monatlichen Regelsatz von derzeit 374 Euro zzgl. Kosten der Unterbringung 10 bis 20 Euro für einen DSL-Zugang ganz erheblich ins Gewicht fallen.“ Ich lese davon, dass „nicht hinreichend verfügbare Internetzugänge … die … Abhängigkeit der individuellen Bildungschancen vom sozialen Status der Eltern“ verschärfen, ich lese von einer „Frage der sozialen Gerechtigkeit“ und davon, dass „ein Computer zum soziokulturellen Existenzminimum gehört“. Ich jedenfalls will hier und heute keine linke Sozialdebatte à la Linke führen, sondern mich der Haftungsfrage für WLAN-Betreiber widmen.

(Anmerkung: Gerade darum geht es ja. Buergernetzinitiativen wie Freifunk ermoeglichen ja insbesondere, Dritten eine gegebenenfalls im Leistungsumfang gedrosselte Mit-Nutzungsmoeglichkeit an die Hand zu geben — nicht jedoch, solange hier Haftungsfragen im Weg stehen)

Die grundlegende Frage, die sowohl in dem SPD-Antrag als auch in dem Gesetzentwurf der Linken gestellt wird, hat im digitalen Zeitalter – auch vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung – durchaus seine Berechtigung, nämlich die Frage: Müssen private und kleingewerbliche WLAN-Anbieter wie Cafés dafür haften, wenn dritte Nutzer sich in ihrem Netz illegal verhalten, wenn solche Nutzer zum Beispiel illegal Musik oder Videos downloaden und damit gegen das Urheberrecht verstoßen? Warum sollte ein Kneipenwirt dafür belangt werden können, wenn ein Internetpirat in seinem WLAN-Netz Beute macht? Warum sollte der Kneipenwirt dafür kostenpflichtig abgemahnt werden und dafür schließlich auch noch kräftig Schadensersatz gegenüber dem geschädigten Rechteinhaber zahlen?

Dass ein solcher Fall bei einem betroffenen gewerblichen WLAN-Betreiber nicht gerade ein Anreiz ist, das Netz weiterhin anzubieten, und dass infolge solcher Vorkommnisse vielleicht der öffentlich zugängliche WLAN-Ausbau in Deutschland ins Stocken geraten könnte, vermag auf den ersten Blick denkbar zu sein. Schließlich ist die flächendeckende Versorgung von Kommunen und Städten mit frei zugänglichem Internet, wie sie jetzt zum Beispiel Kabel Deutschland und die Wall AG in Berlin mit der Einrichtung von Hotspots realisieren, auch ein interessantes Geschäftsmodell für die Telekommunikationswirtschaft und macht Städte und Gemeinden für Besucher und Gäste attraktiver.

(Anmerkung: Nuesslein scheint hier nur gewerbliche Nutzung im Blick zu haben. Eine Zurverfuegungstellung aus rein altruistischen Motiven scheint er nicht auf dem Radar zu haben.)

Nun sieht die Lösung der hellroten und der dunkelroten Genossen zunächst relativ einfach aus: Man erweitert einfach im Telemediengesetz den in § 8 definierten Kreis von Diensteanbietern, die von der Haftungspflicht ausgeschlossen sind – das sind im Wesentlichen die Accountbetreiber –, um die WLAN-Betreiber, ob gewerbliche oder private. Zusätzlich sollen WLAN-Betreiber von der sogenannten Störerhaftung ausgenommen werden; das heißt, geschädigte Rechteinhaber, zum Beispiel Musikverlage, sollen gegenüber dem Betreiber keinen Anspruch auf Unterlassung mehr haben. Das ist die eine Seite. Wie aber stehen dann die Rechteinhaber da, deren geistiges Eigentum dem zwar immer noch illegalen, faktisch aber beliebigen Zugriff von Nutzern schutzlos ausgeliefert wäre? Denn wo keine Haftung, da kein durchsetzbarer Schadensersatzanspruch. Diese Regelung würde bedeuten, dass Vergehen im Netz – seien sie zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Art – erstens überhaupt nicht mehr zurückverfolgt werden könnten und zweitens nicht mehr geahndet werden könnten.

Nach derzeitiger Rechtslage kann wenigstens der Account des WLAN-Betreibers über dessen IP-Adresse zurückverfolgt werden, die diesem Betreiber eindeutig zuzuordnen ist. Dies ist bei den verschiedenen Nutzern, die sich mit dynamischen IP-Adressen in das WLAN-Netz einklinken, so nicht möglich. Denn sie sind nur während ihres Aufenthalts im Netz über ihre MAC-Adresse identifizierbar. Mit dieser gerätebezogenen Adresse lässt sich die Aktivität des Users nur nachweisen, während er noch im Netz ist.

Man müsste ihn also noch in flagranti beim illegalen Download erwischen, um ihm ein Vergehen zum Beispiel gegen das Urheberrecht nachweisen zu können. Selbst wenn es technisch möglich wäre, die einzelnen Nutzer im Nachhinein zu identifizieren – das heißt, wann welcher Nutzer welche Aktivität im Internet vorgenommen hat –, wäre dies aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten. Dafür müsste der WLAN-Betreiber sozusagen auf Verdacht für alle Nutzer regelrechte Datenbanken mit Personendaten anlegen und speichern.

Das Telekommunikationsgesetz untersagt jedoch – zu Recht – die Erhebung nicht erforderlicher Daten. Darauf hat auch das Landgericht München in seinem Urteil vom 12. Januar 2012 (Aktenzeichen 17 HK O 1398/11) abgestellt.

In Ihrem Gesetzentwurf verteufeln Sie, geschätzte Linkskollegen, dass „Betreiber/innen von drahtlosen Netzwerken … die Mit-Nutzung ihrer Netze in aller Regel durch Verschlüsselungsverfahren unmöglich“ machen. Die Betreiber versuchten, „ihre Netze so gut als möglich abzuriegeln“. Ja, was sind das doch für böse Menschen! Gar nicht so sozial wie die guten Linken, die ja alles für alle öffnen wollen! Schlimm, so was! Ich weiß nicht, ob Sie, Frau Wawzyniak, Sie, Herr Korte, Sie, Frau Jelpke, oder Sie, Frau Pau, Ihr privates WLAN-Netz zu Hause einfach so von Ihren Nachbarn oder sonstigen Personen mitnutzen lassen wollen.

(Anmerkung: Netzpolitik.org wirft an der Stelle ein, dass MdB Wawzyniak genau das vorhat. Auch Freifunk basiert auf genau dieser Idee: Ein gemeinsames Netz aufzuspannen, innerhalb dessen einzelne NutzerInnen den privaten Netzzugang fuer die gemeinsame Nutzung zur Verfuegung stellen)

Das sehe ich jedenfalls schon mal aus ökonomischen Gründen nicht ein – soll sich der Nachbar doch einen eigenen Zugang besorgen –, aber vor allem aus Sicherheits- und, ja, aus Haftungsgründen.

Es ist schon heute so, dass „auch privaten Anschlussinhabern … aber eine Pflicht“ obliegt, „zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden.“ Zwar muss der private Betreiber eines WLAN-Netzes seine Netzwerksicherheit nicht ständig auf dem neuesten Stand der Technik halten.
„Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen“. So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Mai 2010 (Aktenzeichen I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens) gesprochen.

In diesem Verfahren ging es um einen WLAN-Betreiber, der sein WLAN nicht durch ein Passwort geschützt hatte und damit seine Prüfpflicht im gerade zitierten Sinne verletzt hatte. Der BGH hat hier angenommen, dass der Beklagte – also der WLAN-Betreiber – „nach den Rechtsgrundsätzen der sogenannten Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten“
– das sind nach geltendem Recht maximal 100 Euro – haftet. Der BGH weiter: „Diese Haftung besteht schon nach der ersten über seinen WLAN-Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung. Hingegen ist der Beklagte nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Eine Haftung als Täter einer Urheberrechtsverletzung hat der Bundesgerichtshof verneint, weil nicht der Beklagte“ – also der WLAN-Betreiber – „den fraglichen Musiktitel im Internet zugänglich gemacht hat. Eine Haftung als Gehilfe bei der fremden Urheberrechtsverletzung hätte Vorsatz vorausgesetzt, an dem es im Streitfall fehlte“, so der
BGH.

Die Rechteinhaber zum Beispiel von Musiktiteln oder Filmen haben also gegenüber WLAN-Betreibern unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Unterlassung. Das ist die heißdiskutierte Störerhaftung des WLAN-Betreibers bei rechtswidrigen Handlungen Dritter. Wenn man den Rechteinhabern nach dem Willen der heute parlamentarisch vereinigten Linksfront diesen bereits eingeschränkten Rechtsanspruch nimmt, werden die WLAN-Betreiber auf Kosten der Rechteinhaber bessergestellt. Die bleiben nämlich auf ihrem Schaden sitzen.

Das kann es ja auch nicht sein.

Jetzt folgert die Linke daraus: „Im Ergebnis führt insbesondere die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, dass Funknetzwerke verschlüsselt werden und für die kostenfreie Mitnutzung nicht zur Verfügung stehen.“ Dabei gäbe es „eine Reihe guter Gründe … ihre Netze zur Mitnutzung zu öffnen“, unter anderem: „Private könnten ihre Netze insbesondere aus sozialen Motiven heraus öffnen, um insbesondere sozial benachteiligten Menschen den Zugang zum Internet zu ermöglichen.“

Wenn ich zwischen diesem Mutter-Teresa-Motiv 2.0 einerseits und den Risiken und Sicherheitsbedenken bei unverschlüsseltem WLAN-Netz andererseits abzuwägen hätte, wüsste ich schnell, dass ich mein Netz verschlüssele. Es geht bei privaten WLAN-Anbietern letztendlich auch um Verantwortung: Will ich mein Netz für alle öffnen, muss dann aber auch mit den eventuellen negativen Konsequenzen leben, oder sorge ich von vorneherein für Einschränkungen für Dritte, damit aber auch für meinen eigenen Schutz? Das muss letztlich jeder Einzelne für sich entscheiden.

(Anmerkung: Ich bin mir nicht sicher, ob Nuesslein hier polemisiert [gegenueber der Linken macht er das furchtbar gern], oder sich einfach nicht mit der Materie beschaeftigt hat; ich tippe auf Letzteres. Es geht ja in erster Linie nicht darum, das gesamte Heimnetzwerk ungesichert zu lassen, sondern beispielsweise ein geschuetztes Netzwerk fuer den Hausgebrauch aufzuspannen, und ein zweites fuer oeffentlichen Zugang anzubieten. Zwei Service Sets auf einem Geraet anbieten zu koennen ist heute kein aussergewoehnliches Feature mehr, das kann selbst die FritzBox im Werkszustand)

Ich denke, die wesentliche Problematik ist in dieser Debatte klargeworden: hier Haftungsbürde bei unverschuldet schuldigen WLAN-Betreibern, da Anspruch von Inhabern geistigen Eigentums im Netz auf Entschädigung im Missbrauchsfall. Die Entscheidung, ob und in welchem rechtlichen Rahmen wir hier tätig werden müssen, sollte nicht übers Knie gebrochen werden. Gründlichkeit geht bei solchen Haftungsfragen klar vor Schnelligkeit. Ob und wie das im Telemediengesetz geregelt werden muss, prüfen wir in nächster Zeit ausführlich. Hoppla hopp nach dem Willen von Sozialdemokraten und Sozialisten ist sicherlich die falsche Entscheidung.

Wir wollen ja nicht für etwas haftbar gemacht werden, was uns und den Betroffenen früher oder später auf die Füße fallen kann, nicht wahr?

OpenCityCamp, eine Woche danach

Muede

Eine Woche nach dem OpenCityCamp sind wir nun hinreichend ausgeschlafen, um nicht nur fuer Tag 1, sondern fuer das gesamte OCC ein Resuemee ziehen zu koennen.
Letzten Sonntag wie Montag ging das nicht mehr, weil Schlafmangel und Abbau ihren Tribut forderten, Dienstag und Mittwoch waren Termine — und nicht zuletzt stehen seit dem OCC wieder einige Teilprojekte mehr auf dem Plan. Spaeter mehr hierzu.

Nach Durchzaehlen der zurueckgelaufenen Namensschilder koennen wir auch stolz verkuenden, dass Samstag und Sonntag knapp 50 verschiedene TeilnehmerInnen im O28 waren — und das ohne die spontanen HelferInnen aus dem BECI, die einfach so immer wieder mal ausgeholfen haben (danke hierfuer!). Die Bandbreite reichte von — natuerlich — Studierenden ueber Doktoranden und ProfessorInnen aus Koblenz, Friedrichshafen und Ulm; es waren MitarbeiterInnen der Stadt, des Innenministeriums Baden-Wuerttemberg, der MFG, der TSU und des Buergernetzes zugegen; und bevor ich „Pirat^w Jehova“ schreibe, lassen wir es bei einem allgemeinen „politisch Interessierte“. Aus mehr als einer Partei uebrigens.

Wuenschewand

Wuenschewand

Der Wunsch, die Haushaltsdaten der Stadt noch auf dem Camp aufzubereiten, um es bei OpenSpending eintragen zu koennen, blieb vorerst unerfuellt. Erst war das Opendata-Landesportal bis Sonntag abend down, und dann durften wir uns mit bislang unbekannten Welten herumschlagen. Wie ist das denn bei der doppischen Buchfuehrung (auf die Ulm, frueher als die meisten anderen Kommunen in BaWue, bereits 2011 umgestellt hat)? Als Anhaltspunkt diente der Haushalt der Stadt Frankfurt samt der Beschreibungsseite des Frankfurt Open Data Day, und damit war schon einmal klar, dass mindestens ein Drilldown nach Produktgruppe und Produktbereich gemaess Anlage 8 des umfangreichen PDF-Haushaltsdokuments moeglich sein sollte. Teilhaushalte waeren auch schoen. Schauen wir mal.

Anekdotisch: Auf Bundesebene ist es immer noch ein Kampf, ueberhaupt an maschinenlesbare Daten zu kommen. Wir haben dagegen das Problem, zwar die Daten zu haben, dafuer aber die VwV Doppik nicht gut genug zu kennen, um mehr als educated guesses abzugeben. Ein rudimentaeres Perl-Script zur Aufarbeitung der Rohdaten aus dem OpenData-Portal gibt es bei github. Wir warten derweil auf Feedback der Zentralen Steuerung Finanzen der Stadt, mit dem wir uns am Freitag zum kurzen Austausch treffen. Um sie im naechsten Durchlauf mit der UN-COFOG-Schluesselliste zu schocken 😀

Zweiter Tag: Kleinere Runden

Datenethik

Generell war der zweite Tag von vielen kleinen Sessions gepraegt, immer parallel zu Hackereien im H21. Es ging um Informationsfreiheitsgesetze und -ordnungen als rechtliche Grundlage fuer offene Daten und transparentes Regierungshandeln, Exkurse in den Datenschutz und ethische Fragestellungen, aber auch Hands-on-Sessions rund um Ideensammlung, Einfuehrungen in die UlmAPI-Schnittstelle, Hackspaces in Ulm &c.

Twittert meer

Das Problem dieser Vielfalt: Wir haben nicht einmal die Projekte, die als „interessant“ markiert auf Halde lagen, abgearbeitet, sondern vielmehr noch viel mehr Projektideen in alle Richtungen gefunden. Was einerseits prima ist, andererseits aber einfach noch mehr Arbeit bedeutet 😉 Am Haushalt sind wir dran, die EBU-Entsorgungskarte wartet noch auf HackerInnen, die sie implementieren, gestern haben wir uns stundenlang mit Plots der StuVe-Verkehrsumfrage beschaeftigt…

…und nicht zuletzt Freifunk. Jede Menge Freifunk. Das schien fuer viele das faszinierendste Hack-Thema zu sein. Vorschueb duerfte vermutlich auch die inhaltlich eher ruehrige „Im Namen des Volkes“-Aktion des SpaZz geleistet haben, die „kostenloses WLAN in Ulm“ forderte. Auf dem Camp ging es dann eher um freies WLAN, und vor allem auch mit technischer Expertise 😉
Abends wurde noch das IPv6-basierende Mesh-Netz durch die Uni gespannt und getestet — der aktuelle Status wird in diesem Pad festgehalten.

Freifunk-Test

Was bleibt: Viel Inspiration. Viel Arbeit. Ein wenigBedauern, dass keine(!) GemeinderaetInnen anwesend waren. Lust auf mehr.

Hoersaalhacking

Und vor allem: Sehr viel Dankbarkeit. Der Stadt Ulm in Person von Buergermeister Czisch, die grosszuegig die Mittagsverpflegung uebernahm. Der MFG Innovationsagentur fuer das Hauptsponsoring von Fruehstueck ueber Getraenke bis Apfelkuchenmaterial und Konferenzbedarf. Dem kiz fuer die WLAN-Bereitstellung und den Propagandadruck. Und allen Beteiligten bei Aufbau, Durchfuehrung und Abbau:

Danke 🙂

Linkschau