Heute morgen wiesen die DFI der Stadtwerke darauf hin, dass eine auf Facebook angekuendigte „lade einfach alle Leute zu einem unkontrollierten Fest an der Donau ein“-Party von der Stadt verboten wurde und der Besuch Bussgelder bis 5000 EUR nach sich ziehen koenne.
Das ist einer der letzten Akte in einer Serie von Aktionen und Reaktionen, die auf mich leicht schildbuergerlich wirkt. Ueber die „Facebook-Party“ war vorab mehrfach in der lokalen Presse berichtet worden, was ich aufgrund derer impliziten Haltung zum Leistungsschutzrecht aber nicht verlinken werde. Dass diese Berichte die Aufmerksamkeit nur noch weiter auf diese Veranstaltung gelenkt haben duerfte, sollte ebenfalls klar sein.
Die Stadt und die Polizei weisen in einer Mitteilung auf das Verbot der Veranstaltung hin (Hervorhebung von mir):
Aufgrund der nicht absehbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die von einer unkoordinierten Massenveranstaltung ausgehen können, hat die Stadt Ulm mit einer Allgemeinverfügung die angekündigte Facebookparty am kommenden Samstag, 7. Juli, auf der Ulmer Donauwiese, wo zeitgleich das Internationale Donaufest stattfindet, verboten. Das Verbot umfasst darüber hinaus alle über Internetforen/Soziale Netzwerke organisierten Veranstaltungen im gesamten Ulmer Stadtgebiet im Zeitraum vom Freitag, 6. Juli, bis einschließlich Sonntag, 8. Juli.
[…] Stadt und Polizei rechnen damit, dass trotz des Verbots und der angedroh-ten Strafen zahlreiche, zumeist jugendliche „Partygäste“ erscheinen werden und bereiten sich entsprechend vor. „Unser Ziel ist es, das Internationale Donaufest unbehindert und ohne Einschränkungen stattfinden zu lassen. Störer und Randalierer, zumal wenn sie angetrunken sind, werden wir daher nicht dulden“, gibt Rainer Türke von den Bürgerdiensten die städtische Linie wieder. Zugleich solle alles unternommen werden, um eine Eskalation der Situation zu verhindern.
[…] Stadt und Polizei weisen außerdem ausdrücklich auf die Konsequenzen hin, die auch den Teilnehmern an einer verbotenen Party drohen: Personalienfeststellung und Ordnungsgelder bis zu 5.000 Euro (z.B. für das Nichtbeachten von Platzverweisen) können auf die jungen Partygäste zu-kommen.
In anderer Sache telefonierte ich vorhin mit dem Polizeirevier Ulm-West — eigentlich was nachrangiges, nicht dringliches, es wurde mir aber gleich von Anfang an zu verstehen gegeben, dass heute keine einzige Streife abkömmlich sei. Ich wunderte mich zunächst, fragte dann kurz: „Facebook?“ — „Jopp.“ Ich bin mal sehr gespannt, wie die Polizei es schaffen will, Donaufestbesucher und „Facebookpartygaenger“ auseinanderzuhalten. Muss ich selbst mit Personenkontrollen rechnen, wenn ich mir einfach nur ansehen will, wie ein Donaufest voller Paranoia vor einfallenden Partyhorden aussehen koennte? Gar das Donaufest-Programm auswendig lernen, um nachweisen zu koennen, kein Interesse an Veranstaltungen ohne offiziellen Ausrichter zu haben?
Die dazugehörige Allgemeinverfügung ist meiner Meinung nach indes <edit>in ihrer Allgemeinheit, die (wenn man sie woertlich auslegt) saemtliche privaten Zusammenkuenfte im oeffentlichen Raum mitmeint, und in ihrer Umgehbarkeit, wenn man Werkzeuge verwendet, die per Definition kein „Social Network“ sind,</edit> an Blödheit kaum zu überbieten. Ich kann weiterhin per Massen-E-Mail Leute zur Teilnahme an beliebigen Veranstaltungen einladen — will ich jedoch meine Freunde per Social Network zum Treffen im Stadtpark einladen, ist mir das verboten, und eigentlich muesste die Polizei dieses Verbot auch enforcen, wenn ich mich nicht ganz arg taeusche.
Das habe ich dann im Telefonat nicht weiter nachgefragt. Und schaue gerade nachdenklich das Telefon an.
Update: Um Rechtssicherheit zu haben, rief ich eben mal quer durch alle Institutionen und Behoerden, wie es denn aussieht, wenn beispielsweise Studierende ein gemeinsames Grillen per sozialem Netzwerk organisieren wuerden. Das durchlief insgesamt fuenf Instanzen von mehreren Polizeistellen ueber die Pressestelle der Stadt bis zum Leiter der Buergerdienste, und sah in etwa so aus:
- Brauche ich generell eine Ausnahmegenehmigung, um Zusammenkuenfte/Feiern im Stadtgebiet per sozialem Netzwerk organisieren zu duerfen?
- Polizei: Auf privatem Grund sollte das kein Problem sein. Im oeffentlichen Raum, aeh, fragen Sie doch besser mal bei der Stadt, die hat ja die Verfuegung erlassen.
- Pressestelle: „Gemeint“ sind Sie damit vermutlich nicht, aber was die Rechtssicherheit angeht, haben Sie da wohl schon Recht. Fragen Sie doch bei den Buergerdiensten.
- Buergerdienste: Es geht um Massenzusammenkuenfte, bei denen die oeffentliche Sicherheit und Ordnung gefaehrdet wird. Private Veranstaltungen sind nicht betroffen. Einwand meinerseits: Da steht doch „andere ueber soziale Netzwerke organisierte Partys“. Antwort: Ja, aber es geht um Massenpartys.
- Kann ich das Problem umgehen, indem ich die Veranstaltung nicht per Facebook, sondern zum Beispiel in unserem Arbeitswiki organisiere? Das ist dann zwar oeffentlich einsehbar, aber per Definition kein soziales Netzwerk.
- Polizei: Aber Wikis sind doch auch soziale Netzwerke, oder? Ich: Ne. Polizei: Oh. Hm. Fragen Sie am besten bei der Stadt nach.
- Pressestelle: Oh, ja, damit waere das Problem wohl umgangen. Aber die Buergerdienste wissen da sicher mehr.
- Buergerdienste: (Ging nicht auf Wikis ein, sondern betonte mehrmals, dass es um „Facebookparties“ mit Massenzusammenkunft, Alkohol und sonstigem gehe)
Fazit:
Wenn man einen Spatz als Quasi-Wappentier hat, sollte man vielleicht nicht auch noch mit Kanonen drauf schießen. #ulm
— juka (@gruenzeug) July 7, 2012
Nachtrag: Ersetzt man Holzplatten durch beliebige Buecher, waere das hier doch eine wunderbare Kunstaktion zur Visualisierung einer „Facebook-Party“: