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Dieses Format wird von mir nicht unterstuetzt

Kleine Ankuendigung: Wer mir per E-Mail irgendwelche Daten zukommen lassen moechte, braucht es seit dem 1. Januar 2011 gar nicht mehr erst mit MS-Office-Dateiformaten versuchen.

Das hatte ich zusammen mit einem Studienkollegen letztes Jahr eher so nebenbei beschlossen — heute habe ich nun zum ersten Mal eine Excel-Liste zurueckgewiesen, und ich werde generell nichts mehr entgegennehmen, was im MS-Office-Format bei mir im Postfach eintrudelt. Ausgehend setze ich schon laengere Zeit auf ODF, aber eingehend kommen immer noch zu gefuehlten 70% .doc, .xslx und Konsorten an.

Ich weiss noch nicht, ob ich die Zurueckweisung der betroffenen Dateiformate vielleicht auch per Sieve automatisieren soll, oder ob das von Hand geht. Vor allem aber bin ich gespannt, ob und wie haeufig das zu nachhaltigem Umdenken fuehren wird.

Was nicht gesagt wird

the city should pay street musicians to prevent riots
M. Jeremy Goldman, cc-by-nc

In den letzten Tagen und Wochen gab es zwei Diskussionen, die ich besonders interessant fand, weil in beiden Faellen vordergruendig ueber Sachfragen gestritten wurde, waehrend es im Kern um Ideologiefragen ging. Einmal war das die Debatte um Jens Bests „Digitale Armee Fraktion“, und einmal ging es um das Streitgespraech zwischen Lobo und Weiss in Sachen Urheberrecht.

Und nachdem ich im Vorbeigehen an meinem Buecherregal bei „Wie man mit Fundamentalisten diskutiert, ohne den Verstand zu verlieren“ von Schleichert haengengeblieben bin, fand ich den Gedanken faszinierend: Beide Debatten einmal so anzugehen, als handle es sich um Fundamentaldebatten. Als vertrete eine beliebige Seite eine Religion mit abstruser Weltanschauung — besser noch, als vertraeten sie beide irgendwelche abstrusen Anschauungen.

Was in beiden Faellen sofort auffaellt, ist die Verkuerzung der Argumentationsketten unter Einbeziehung moralischer Aspekte. Lobo versuchte sein Gegenueber durch die (wiederholte) Frage, ob er Gegenueber Filesharing gegen den erklaerten Willen des Kuenstlers okay finde, in eine moralische Zwickmuehle zu bringen. Die Argumentation wuerde dann in etwa lauten

Filesharing geschieht in vielen Faellen gegen den erklaerten Willen des Anbieters. Deswegen ist Filesharing abzulehnen.

Diese Argumentation ist stark enthymematisch, weil hier mehrere Praemissen als bekannt angenommen werden. Interessant wird es tatsaechlich jedoch erst, wenn diese Praemissen konkret benannt und ihre Gueltigkeit beziehungsweise Akzeptanz bewertet werden. Die Frage muss also lauten, warum ein Kuenstler dagegen ist, dass seine Werke verbreitet werden, ohne dass er fuer diese Verbreitung entlohnt wird (genau darum handelt es sich ja bei „illegalem Filesharing“).

Hierfuer lassen sich mehrere Praemissen einsetzen, die teilweise gegeneinander austauschbar sind, und in manchen Argumentationen auch in Konjunktion verwendet werden.

Ein Argument ist, dass der Kuenstler ein Mitbestimmungsrecht ueber sein Werk haben soll. Auch diese Praemisse ist an sich eigentlich eine These, die genauer Begruendung bedarf, und nicht als allgemein anerkannter Grundsatz geltend gemacht werden kann. Ohne weiter auf diese Begruendung eingehen zu wollen, kann hier sogleich eine Gegenthese anhand Kafkas Nachlass aufgestellt werden. Kafka hatte seinen Freund Max Brod kurz vor seinem Tod gebeten, all seine Werke ungelesen zu verbrennen — sie also nicht der Nachwelt zu erhalten. Brod kam diesem Wunsch nicht nach.

Die Gegenthese liegt also zumindest in einer Rechtsgueterabwaegung zwischen dem Interesse der Gesellschaft an kulturellen Werken und dem (postulierten) Verfuegungsrecht des Kuenstlers ueber seine Werke begruendet. Fuer den Fall, dass der Kuenstler tatsaechlich ein Eigentum an seinen Werken besitzt, leitet Daniel Schultz diese Abwaegung auch aus Artikel 14 GG („Eigentum verpflichtet“) her und spielt postwendend Lobo den moralischen Schwarzen Peter zurueck.

Ein weiteres oft angefuehrtes Argument ist, dass der Kuenstler von seinen Werken leben koennen soll. Dieses Argument halte ich an sich fuer grundfalsch. Es postuliert, dass jeder einen beliebigen Beruf ergreifen koennen sollte, und ihm dann vom freien Markt ausreichend Geld fuer den Lebensunterhalt zugespielt werden soll.

Die richtige Fassung dieses Arguments ist, dass viele Kuenstler von ihren Werken leben muessen, und das stellt die Diskussion meines Erachtens in ein ganz anderes Licht. Es bedeutet, dass Kuenstler abseits von Maezenaten (oder oeffentlichen Foerdergeldern) zwingend darauf angewiesen sind, ihre Werke auf irgendeine Weise zu Geld zu machen. Auch dieses Argument koennte man nun noch einmal aufdroeseln und in die Tiefe gehen.

Eine „korrekte“ Fassung der Loboschen Argumentation muesste also deutlich laenger und umfangreicher sein als die blosse Frage nach dem Willen des Kuenstlers. Und wenn man noch einen Schritt zurueck geht, sollte man unbedingt auch die Gesellschaft als Ganzes in diese Argumentation aufnehmen. Und allerspaetestens hier finden sich einige Teilargumente, die sich ordentlich zerpfluecken lassen. Und allerspaetestens hier sind wir auch endlich auf der Ebene angekommen, um die es eigentlich geht: Um Ideologiefragen.

(Streetview folgt. Demnaechst irgendwann.)

Juhuu, eine Klage!

//edit 23.24 Uhr: Das kommt davon, wenn man in der Buerotuer noch schnell ein Blogpost absetzt. Unsinnige Formulierungen mit Sinn versehen.

Hach, wie schoen: Die Betreiber des Ulmer Stadthauses erwaegen offenbar eine Klage gegen die Piratenpartei, weil diese das Stadthaus im Wahlkampf 09 als Werbetraeger benutzt haben soll. Als Beweis wurde ein von mir aufgenommenes Foto des Stadthauses mit aufprojiziertem Totenschaedel vorgelegt:

piratify your stadthaus

Der entstandene Schaden wurde dabei gleich mal auf eine ganzseitige Anzeige in der SWP, naemlich 8000 EUR, festgesetzt.

Und jetzt sitze ich hier seit einer Viertelstunde und ueberlege angestrengt, worauf zum Teufel sich der Anspruch stuetzen soll. Ich bin nach wie vor ideenlos.

Ob man beim Stadthaus konkretere Ideen hat? Ich bezweifle es. Aber irgendwie gefaellt mir die Vorstellung, einfach mal jeden Abend moeglichst viel Unsinn an das Stadthaus zu projizieren. Kunst! <3

//Addendum: Beim LV der Piraten BW weiss man offenbar noch nichts von irgendwelchen Forderungen.

Die Streisand, die sie riefen

Addendum: Nachtrag zum Markenrecht, Schutzklassen und warum abgemahnt werden “muss” — ganz am Ende.

Noch ein Nachtrag: @shirtissimo hat mich auf eine zweite Markenanmeldung hingewiesen, siehe unten.

Markenrecht ist schon etwas interessantes. Jack Wolfskin hat beispielsweise unter der Registernummer 1049489 eine Bildmarke fuer ihr Tatzenlogo angemeldet und deswegen auch schon die taz abgemahnt, weil die ein Handtuch (Nizza-Klasse 25) mit ihrer nicht-angemeldeten taz-”Tazze” bedruckt hatten, obwohl die eigentlich aelter ist als die JW-Tatze. Ging dann auch vor Gericht und gab viel Bohai, und seit ich das weiss, kaufe ich auch bei JW nix mehr, obwohl die wirklich  brauchbare Arbeitshosen haben. Einkauf ist eben immer auch Sympathiesache.

Die letzten Sympathien hat sich JW wohl nun durch die Abmahnung von Dawanda-Mitgliedern verscherzt. Dawanda ist sowas wie das deutsche Etsy: Leute naehen, basteln Zeugs und verkaufen es dann auf der Plattform. Hab ich nie genutzt, find ich aber nett. Und genau dort gab es wohl Leute, die Bekleidung mit — festhalten — Tatzen bedruckt haben. Glitterkatzentatzen beispielsweise. Und waehrend ein Markeninhaber rechtlich die Pflicht hat, gegen Verwaesserung seiner Marke vorzugehen (da sonst Verwirkung und was weiss ich drohen), sehen offenbar viele nicht ein, warum die betroffenen Dawanda-Nutzer nun rund 1000 EUR Abmahnkosten tragen muessen.

Da stelle ich mir mal wieder die Frage: Egal ob Jako, Jack Wolfskin, der DFB — sind die wirklich alle so bloed, oder tun die nur so? Duerfte mittlerweile nicht auch der letzte erkannt haben, dass es verdammt kontraproduktiv ist, einzelnen Leuten dicke Abmahnsummen aufzubrummen? Weil sich das herumspricht, andere empoert sind, in Kommentaren zur Unterstuetzung aufgerufen wird, der Werbeblogger mit seinem Anstoss gebenden Artikel seit gestern abend wegen massiven Ansturms down ist und nach dieser Aktion vermutlich nicht nur ich keine JW-Artikel mehr kaufen werde.

Das war eine rhetorische Frage. Nein, haben sie nicht. Wir duerfen gespannt bleiben, wann das Cluetrain-Manifest endlich auch beim Rest der Welt ankommt.

Nachtrag: Die Sache mit den Nizza-Klassen

Weil ich in manchen anderen Blogs Behauptungen sehe, JW koenne einen abmahnen, wenn man irgendwo was tatzenartiges besaesse: Nein, so einfach ist das nicht. JW hat die Bildmarke fuer die Nizza-Klassen 20, 21 und 25 die Bildmarke urspruenglich fuer die Nizza-Klassen 20, 21 und 25 angemeldet, 2005 gab es nochmal eine zweite Markenanmeldung fuer die Schutzklassen 1, 3, 9, 18, 21, 22, 24, 25, 27, 28, 35, 41 und 42 (whew, danke fuer den Hinweis an @shirtissimo). Von diesen Klassen gibt es ganze 45, und bei einer Markenanmeldung kann man sich beliebig viele davon heraussuchen (wenn man das denn begruenden kann). Drei gibt’s zum Einheitspreis, alles darueber hinaus kostet nochmal extra.

Jack Wolfskin darf also exklusiv sein Tatzenlogo u.a. auf Moebel, Zelte, Planen, Segel, Kleidungsstuecke, Schuhe und Huete drucken — und das war’s seit 2005 unter anderem auch auf Impraegniermittel, Waschmittel, Zahncreme, Laptopcases, Lederwaren, Rucksaecke, Bergstoecke, Geschirr, Badewaesche, Matten, Spiele etc.

Die taz darf (trotzdem) weiterhin ihre tazze auf der Website und in der Zeitung abdrucken, weil diese Bildmarke zwar nicht angemeldet ist, aber “durch die Benutzung […] im geschaeftlichen Verkehr […] innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat” (§4 MarkenG). Das Problem trat also auf, als die taz ein Handtuch mit der tazze verkauft hat — das faellt offenbar in die Klasse 25, in der JW einen Markenanspruch hat.

Die Crux ist, dass ein Markeninhaber irgendetwas tun muss, falls jemand anders seine geschuetzte Marke verwendet — auch bei aehnlich aussehenden Marken. Falls naemlich ein Markeninhaber die Verwendung solch einer anderen, aehnlichen “Marke” fuenf Jahre in Folge duldet, kann er die Verwendung dieser juengeren Marke nicht mehr untersagen (§21 MarkenG). Dass die Art und Weise, wie das geschah, reichtlich bescheuert ist, brauchen wir wohl nicht weiter eroertern.

Und noch ein Nachtrag: Nein, Jack Wolfskin kann weder mir noch sonst jemandem verbieten, mir eine Tatze auf den Parka zu malen. Nur verkaufen darf ich ihn dann nicht.

Wie weist man legal auf Creative Commons hin?

Ueber netzpolitik.org bin ich auf ein Problem gestossen, von dem ich bis gestern gar nicht wusste, dass es eines ist. Das offizielle Logo von Creative Commons, also das (CC) im Kreis optional mit Schriftzug, ist naemlich markenrechtlich geschuetzt und die Verwendung nur zwecks Link zur offiziellen Seite gestattet. Das ist bei genauerem Nachdenken auch einleuchtend, da CC eine unabhaengige NGO ist und auf diese Weise den Missbrauch des Logos verhindern koennen moechte. In der Fussnote jeder CC-Lizenz (jedoch nur der ausfuehrlichen Version!) steht das sogar, ich hatte das aber bisher tatsaechlich nie wahrgenommen, weil das offenbar ganz automatisch durch meinen Legal Footnotes Filter fiel. Schande ueber mich.

Dieser Umstand laesst aber eine Frage offen: Wie weist man auch offline werbenderweise darauf hin, dass man CC-lizenziertes Material verwendet? Online gibt es die genau festgelegten Buttons, die auf die jeweilige Lizenz verlinken muessen, aber wie bewirbt beispielsweise ein Kneipier, dass bei ihm freie Musik gespielt wird? Wie soll man einen Kurzfilmabend bewerben, auf dem ausdruecklich nur cc-lizenzierte Filme gezeigt werden?

Gibt es ueberhaupt irgendein freies, einheitliches Logo dafuer? Oder will man das gar nicht? Beim breipott (von dem ich bis vor zwei Wochen gar nicht wusste, dass er quasi direkt vor Anyas Minas Haustuere liegt) habe ich nichts derartiges gefunden, und auch sonst kenne ich keine Kennzeichnung. Weiss einer der Leser mehr?

Verschimmelnde Filmklassiker

„M — Eine Stadt sucht einen Moerder“ ist ein absoluter Filmklassiker. Ja, den muss man gesehen haben, finde ich, neben anderen Fritz-Lang-Klassikern wie dem „Testament des Dr. Mabuse“. Im Gegensatz zum Mabuse kann man das aber auch ganz einfach, denn „M“ ist offenbar gemeinfrei und als Public-Domain-Werk beim Internet Archive frei downloadbar. (Frei hier gleichermassen in der Bedeutung von „Freier Meinungsaeusserung“ wie der von „Freibier“)

Warum das so ist, weiss ich ehrlich gesagt nicht, bei der Recherche liess sich das nicht herausfinden. Man muss aber froh sein. Lang starb 1976, das heisst nach deutschem Urheberrecht werden seine Werke erst 2046(!) zum Allgemeingut, und auch das US-Copyright nach dem Sonny-Bono-Act muesste den Film wenigstens bis zum Jahr 2026 schuetzen.

2046. Noch 37 Jahre, bis wir auch Klassiker wie Metropolis oder die Mabuse-Filme nach dem deutschen Urheberrecht legal und gratis tauschen duerfen. Die Filme werden dann 113 bzw. „Mabuse“ wird dann 119 Jahre alt sein. Orson Welles starb 1985, d.h. nach dem US-Copyright muessen wir wahlweise bis 2036 oder 2055 warten, bis Citizen Kane gemeinfrei wird. Man kann also einige Jahre nach Entstehung eines solchen Meisterwerkes geboren werden und ein ganzes, langes Menschenleben verbringen, ohne jemals auf Basis dieses Werkes ein legales Mashup schaffen zu dürfen. Wer es doch tut, verstoesst gegen geltendes Recht.

Wollte ich nur mal gesagt haben.

Tante Edith: HeBu hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass „Metropolis“ ebenfalls im Internet Archive verfuegbar ist. Danke!

Die Digital Natives werden ueberbewertet. Noch.

Der mspro ist mir zum ersten Mal aufgefallen, als er meinen Post zur Causa Heilmann verlinkt hat. Danach gabs von ihm hauptsaechlich immer noch seltsamer werdende Status zu lesen, bis Samstag jedenfalls. Da kam zu den Status auch mal wieder ein lesenswerter Artikel, ueber die Luecke zwischen den Generationen der Internetausdrucker und der sogenannten Digital Natives.

Es steht viel Wahres in diesem Artikel. Zum Beispiel, dass in vielen Schulen „Informatik“ noch aus „Turbo Pascal“ und aehnlichem Unsinn besteht. Auf meinem ehemaligen Gymi gab’s auch „Webseiten basteln“, mit irgendeinem Netscape-Programm. Gruselig. Die Kiddies holen sich WordPress-Accounts, und die Lehrer bringen einem derweil HTML bei, das nicht einmal standardkonform ist.

Was aber ebenfalls an den Schulen nicht gelehrt wird, sind Medienkompetenz und die grundlegenden Rechtskenntnisse, die man zum Überleben in der Informationsgesellschaft braucht — und das macht die „Digital Natives“ meiner Meinung nach momentan zur einer hoffnungslos ueberschaetzten Generation. Ein Kollege hat mir neulich von der Tochter seiner Freundin erzaehlt, fuer die Internet == Zeitvertreib ist. Auf TU surfen, Nachrichten austauschen, klar. Dass man den Rechner aber auch fuer zielgerichtete Recherchen verwenden kann, scheint vielen dieser sogenannten Digital Natives vollkommen fremd zu sein. Und wer behauptet, die Generation nach 1990 koenne wie selbstverstaendlich mit dem Rechner umgehen, schaue sich einmal die Referrer groesserer Internetseiten an. team-ulm.de, aufgerufen durch das erste Ergebnis der Suche nach „team-ulm.de“. Was ist denn eine Adressleiste? Google ist doch gleichzusetzen mit dem Internet, oder? So etwas erschreckt mich manchmal schon ein wenig.

Sehen wir es ein:  Wir, die wir bloggen, uns auf Konferenzen treffen um uns zu beweihraeuchern und uns in voelliger Selbstueberschaetzung als Elite vorkommen, sind doch nur ein verschwindend geringer Anteil an der Bevoelkerung. Wir sind diejenigen, denen gesagt wird, dass in der Firma Outlook und nur Outlook verwendet wird, egal ob wir damit zurechtkommen oder nicht. Wir sind diejenigen, die gefragt werden, warum wir schief schauen, wenn unser Gegenüber zwar Firefox benutzt, aber nicht die Tab-Funktion. In der jungen Generation mag dieser Anteil vielleicht etwas groesser sein, aber Wunder darf man keine erwarten.

Auf der anderen Seite steht es mir nicht zu, darueber die Haende ueber dem Kopf zusammenzuschlagen. Von wem soll die junge Generation denn die noetigen Fertigkeiten erlangen, wenn sich doch schon die Mehrzahl der Lehrer nicht mit der Materie auskennen, geschweige denn die Eltern? Die Situation erinnert mich fatal an die Stimmung im Usenet in den 1990er-Jahren, als hordenweise die klischeehaften AOL-Newbies in die Newsgroups einfielen. Man machte sich lustig, rollte mit den Augen — Abhilfe kam aber erst, als man diese Newbies langsam zum richtigen Umgang mit dem Medium „erzog“.

Mspro meint, dass wir die Grundlagenarbeit leisten muessen. Lobbyarbeit, Netzpolitik, Mittler spielen zwischen den Internetausdruckern und der Post-1990-Generation. Ich finde, das reicht nicht. Uns obliegt es, aus der Nachwendegeneration auch tatsaechlich Digital Natives zu machen. Indem wir ihnen erklaeren, warum es nach unserem Urheberrecht nicht in Ordnung ist, geschuetzte Liedtexte zu veroeffentlichen, auch nicht wenn ein „(c) by $Kuenstler“ dabei steht. Und warum eben dieses Urheberrecht vielleicht ueberholt ist. Und was man dagegen tun kann.

Kurz: Wir muessen ihnen zeigen, was fuer ein wunderbares Medium das Netz sein kann, wenn man damit umgehen kann — nicht nur zum Zeitvertreib — und warum sie es gemeinsam mit uns vor den alten Leuten schuetzen muessen, die es zerstoeren wollen.

Das UWG gilt auch fuer Virtual-Nights

Die vor einigen Tagen angerissene Story rund um mehr oder weniger unauffaelliges Red-Bull-Productplacement bei Virtual-Nights.de hat eine amuesante Wendung genommen. Wir hatten uns heute in Medienrecht mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) befasst, und ich habe dem Dozenten Matthias Ehrhardt nebenbei das Video gezeigt, in dem die Videomoderatorin in der ueblichen legeren Koerperhaltung eine Brausedose in die Kamera haelt.


Als Erhardt aus dem Lachen wieder herauskam (schaut euch das Video einfach an. Die absolut natuerliche Pose ist zum totlachen) hat er uns den Fall einmal exemplarisch nach den Gesichtspunkten des UWG durcharbeiten lassen:

  1. Befinden wir uns im Wettbewerb? Check. Es existiert ein Markt, auf dem VN geschaeftlich aktiv ist.
  2. Wird hier Werbung betrieben? Check. So recht konnte sich jedenfalls keiner im Hoersaal vorstellen, dass die keine Gegenleistung fuer diese Platzierung bekommen.
  3. Ist die Werbung unlauter? Juristen-Standardantwort: „Es kommt darauf an“. Es wird verschleiert, dass in den Video- und Bildbeitraegen Werbung platziert wird — andererseits kann man zumindest bei dem Video nicht verhehlen, dass fast gar nicht versucht wird, das offensichtliche Product Placement zu verschleiern 😀
  4. Zudem stellt sich die Frage, ob man damit rechnen kann, auf VN nur objektiv-neutrale Berichterstattung von Veranstaltungen aus der Region zu finden. Und ob die Inhalte und Aussagen dort veroeffentlichter Medien grundsaetzlich von Gegenleistungen gleich welcher Art unbeeinflusst sind.

Falls man die Fragen nach Verschleierung und Irrefuehrung jedoch bejahen kann, haetten wir einen astreinen Verstoss gegen das UWG. Wer abmahnen moechte, soll sich keinen Zwang antun 😉

Offenlegung: Ich bin ehrenamtlich fuer ein anderes Onlinemagazin taetig.

Medienrecht reloaded

Prima, dass es auch anders geht: Nach einem Semester ultralangweiliger Medienrecht-I-Vorlesung („Was steht im §13 BGB?“ — „…“) mit teilweise nur drei anwesenden Studenten zeigt sich nun, dass man so etwas auch deutlich besser machen kann: Matthias Ehrhardt liest nun Medienrecht II, und wenn schon auf den Folien „Ziele der Veranstaltung: Spass“ steht, kann man dieses Mal wohl deutlich mehr Unterhaltung als im letzten Semester erwarten 🙂