Ein paar Gegenfragen zur Frage „wem gehoeren die Daten?“ (Kurze Antwort: Niemandem. Und das ist auch gut so.)

Vielleicht ist das nur ein subjektiver Eindruck, oder ich reagiere darauf mittlerweile staerker, aber mir begegnen gefuehlt immer haeufiger beilaeufige Bemerkungen oder Fragen dazu, „wem die Daten gehoeren“. Beispielsweise bei der Frage, wer die Veroeffentlichung irgendwelcher Messdaten als Open Data freigeben koenne, „weil die Daten ja XY gehoeren“. Oder aber auch als vermeintliches Argument fuer technologische Souveraenitaet: Die oeffentliche Hand soll Dienste selbstbestimmt anbieten anstatt sie dem freien Markt ueberlassen, „weil dann gehoeren die Daten der IoT-Sensorik am Ende der Stadt, anstatt privatwirtschaftlichen Akteuren“.

Es ist wichtig, dass wir alle solche Bemerkungen immer und konsequent hinterfragen, wenn wir ihnen begegnen. Gerade die zweite Form ist naemlich eigentlich eine fast schon witzige Verdrehung dessen, was passiert ist: Privatwirtschaftliche Akteure haben sehr lange versucht, ein in der Realitaet gar nicht existierendes Eigentumsrecht an Daten in unsere Alltagssprache zu verankern – und indem wir ein Gegenmodell zur Privatisierung von Daten fordern, verbreiten wir ungewollt das Maerchen vom Dateneigentum.

Denn es ist vollkommen egal, ob oeffentliche Hand, Privatperson oder Wirtschaft: Daten (und hier meine ich insbesondere automatisiert erfasste Messdaten, aber auch schiere Faktendaten) koennen niemandem „gehoeren“. Und das ist auch gut und richtig so. Ein „Eigentum“ an Daten wuerde bedeuten, dass ich mit meinem Thermometer die Aussentemperatur messen und dann Dritten verbieten koennte, diesen Temperaturwert an andere weiterzugeben, nachdem ich ihn verraten habe. Und das waere fatal. Genausowenig kann und darf irgendwer mir verbieten oder nur unter bestimmten Auflagen erlauben, weiterzuerzaehlen, dass 768 Stufen aufs Ulmer Münster führen – auch wenn ich das aus einem (insgesamt urheberrechtlich geschuetzten) Buch oder der Wikipedia weiss (siehe auch).

Tatsaechlich kann die Verwertung und Verbreitung von Daten durch Dritte nur unter ganz bestimmten Bedingungen eingeschraenkt werden – beispielsweise aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen, meist aber aufgrund des Urheberrechts. Und nachdem sich neben des Begriffs des Dateneigentums auch die Annahme eingeschlichen hat, dass man Lizenzen (also Bedingungen und Einschraenkungen, zu welchen Konditionen Daten verarbeitet oder weiterverbreitet werden duerfen) einfach so anwenden kann (hier ist beschrieben, warum dem nicht so ist), halte ich es fuer ueberfaellig, diese Annahmen durch gezielte Nachfragen bei jeder Gelegenheit einem Realitaetscheck zu unterziehen.

Beispielfragen, die mir bislang eingefallen sind (und die ich bislang nie in exakt diesem Script abgespult habe, weil ich kein sadistischer Quaeler bin):

  • Was meinen Sie mit „gehoeren“?
  • Auf welcher genauen Rechtsgrundlage soll hier die Nachnutzbarkeit durch Dritte eingeschraenkt werden koennen?
  • Ich meine, auf welcher Rechtsgrundlage soll hier die CC-BY-Lizenz verbindlich gemacht werden koennen? Warum soll ein Dritter hier zur verbindlichen Namensnennung verpflichtet werden koennen?
  • Sie sagen schon wieder „gehoert“ – es gibt doch gar kein Eigentumsrecht an Daten, sondern nur bestimmte Immaterialgueterrechte. Bauen Sie hier auf das Urheberrecht auf?
  • Nach welcher Argumentation handelt es sich denn um ein geschuetztes Werk? (vgl. Kapitel 2.6 dieses Abschlussberichts, inline PDF)
  • Aber Faktendaten sind doch gar keine individuelle schoepferische Leistung (PDF), weswegen sollte hier ein Schutz nach § 2 Abs. 2 UrhG vorliegen?
  • Aber das Datenbankurheberrecht nach § 4 UrhG schuetzt doch nur die Form und Anordnung, nicht die Daten selbst. Und ueberhaupt: Ist die Anordnung der Daten hier wirklich eine schoepferische Leistung?
  • Sind Sie sicher, dass fuer das Live-Ausspielen eines aktuellen Messwerts Datenbankherstellerrechte nach §§ 87a ff. UrhG anwendbar sind?
  • Selbst wenn es so ein Eigentum gaebe: Wie wuerden sie das durchsetzen wollen? (PDF)
  • Kennen Sie das Gutachten der Justizministerkonferenz (PDF), dass ein Dateneigentum ueberhaupt nicht sinnvoll waere und oekonomisch keinen Nutzen haette?

Mit solchen (freundlich verpackten) Fragen bekommen wir hoffentlich bald sowohl die Idee vom Dateneigentum wie auch die Annahme von der Anwendbarkeit von „Datenlizenzen“ als magische Zaubersprueche etwas geradegerueckt. Interessanterweise scheint solche Fragen vor allem auf C-Level-Entscheiderebenen sonst kaum jemand zu stellen.

4 Gedanken zu „Ein paar Gegenfragen zur Frage „wem gehoeren die Daten?“ (Kurze Antwort: Niemandem. Und das ist auch gut so.)

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