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Ein paar Gegenfragen zur Frage „wem gehoeren die Daten?“ (Kurze Antwort: Niemandem. Und das ist auch gut so.)

Vielleicht ist das nur ein subjektiver Eindruck, oder ich reagiere darauf mittlerweile staerker, aber mir begegnen gefuehlt immer haeufiger beilaeufige Bemerkungen oder Fragen dazu, „wem die Daten gehoeren“. Beispielsweise bei der Frage, wer die Veroeffentlichung irgendwelcher Messdaten als Open Data freigeben koenne, „weil die Daten ja XY gehoeren“. Oder aber auch als vermeintliches Argument fuer technologische Souveraenitaet: Die oeffentliche Hand soll Dienste selbstbestimmt anbieten anstatt sie dem freien Markt ueberlassen, „weil dann gehoeren die Daten der IoT-Sensorik am Ende der Stadt, anstatt privatwirtschaftlichen Akteuren“.

Es ist wichtig, dass wir alle solche Bemerkungen immer und konsequent hinterfragen, wenn wir ihnen begegnen. Gerade die zweite Form ist naemlich eigentlich eine fast schon witzige Verdrehung dessen, was passiert ist: Privatwirtschaftliche Akteure haben sehr lange versucht, ein in der Realitaet gar nicht existierendes Eigentumsrecht an Daten in unsere Alltagssprache zu verankern – und indem wir ein Gegenmodell zur Privatisierung von Daten fordern, verbreiten wir ungewollt das Maerchen vom Dateneigentum.

Denn es ist vollkommen egal, ob oeffentliche Hand, Privatperson oder Wirtschaft: Daten (und hier meine ich insbesondere automatisiert erfasste Messdaten, aber auch schiere Faktendaten) koennen niemandem „gehoeren“. Und das ist auch gut und richtig so. Ein „Eigentum“ an Daten wuerde bedeuten, dass ich mit meinem Thermometer die Aussentemperatur messen und dann Dritten verbieten koennte, diesen Temperaturwert an andere weiterzugeben, nachdem ich ihn verraten habe. Und das waere fatal. Genausowenig kann und darf irgendwer mir verbieten oder nur unter bestimmten Auflagen erlauben, weiterzuerzaehlen, dass 768 Stufen aufs Ulmer Münster führen – auch wenn ich das aus einem (insgesamt urheberrechtlich geschuetzten) Buch oder der Wikipedia weiss (siehe auch).

Tatsaechlich kann die Verwertung und Verbreitung von Daten durch Dritte nur unter ganz bestimmten Bedingungen eingeschraenkt werden – beispielsweise aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen, meist aber aufgrund des Urheberrechts. Und nachdem sich neben des Begriffs des Dateneigentums auch die Annahme eingeschlichen hat, dass man Lizenzen (also Bedingungen und Einschraenkungen, zu welchen Konditionen Daten verarbeitet oder weiterverbreitet werden duerfen) einfach so anwenden kann (hier ist beschrieben, warum dem nicht so ist), halte ich es fuer ueberfaellig, diese Annahmen durch gezielte Nachfragen bei jeder Gelegenheit einem Realitaetscheck zu unterziehen.

Beispielfragen, die mir bislang eingefallen sind (und die ich bislang nie in exakt diesem Script abgespult habe, weil ich kein sadistischer Quaeler bin):

  • Was meinen Sie mit „gehoeren“?
  • Auf welcher genauen Rechtsgrundlage soll hier die Nachnutzbarkeit durch Dritte eingeschraenkt werden koennen?
  • Ich meine, auf welcher Rechtsgrundlage soll hier die CC-BY-Lizenz verbindlich gemacht werden koennen? Warum soll ein Dritter hier zur verbindlichen Namensnennung verpflichtet werden koennen?
  • Sie sagen schon wieder „gehoert“ – es gibt doch gar kein Eigentumsrecht an Daten, sondern nur bestimmte Immaterialgueterrechte. Bauen Sie hier auf das Urheberrecht auf?
  • Nach welcher Argumentation handelt es sich denn um ein geschuetztes Werk? (vgl. Kapitel 2.6 dieses Abschlussberichts, inline PDF)
  • Aber Faktendaten sind doch gar keine individuelle schoepferische Leistung (PDF), weswegen sollte hier ein Schutz nach § 2 Abs. 2 UrhG vorliegen?
  • Aber das Datenbankurheberrecht nach § 4 UrhG schuetzt doch nur die Form und Anordnung, nicht die Daten selbst. Und ueberhaupt: Ist die Anordnung der Daten hier wirklich eine schoepferische Leistung?
  • Sind Sie sicher, dass fuer das Live-Ausspielen eines aktuellen Messwerts Datenbankherstellerrechte nach §§ 87a ff. UrhG anwendbar sind?
  • Selbst wenn es so ein Eigentum gaebe: Wie wuerden sie das durchsetzen wollen? (PDF)
  • Kennen Sie das Gutachten der Justizministerkonferenz (PDF), dass ein Dateneigentum ueberhaupt nicht sinnvoll waere und oekonomisch keinen Nutzen haette?

Mit solchen (freundlich verpackten) Fragen bekommen wir hoffentlich bald sowohl die Idee vom Dateneigentum wie auch die Annahme von der Anwendbarkeit von „Datenlizenzen“ als magische Zaubersprueche etwas geradegerueckt. Interessanterweise scheint solche Fragen vor allem auf C-Level-Entscheiderebenen sonst kaum jemand zu stellen.

Wie man einen Vortrag nicht haelt

Wer mich kennt, weiss, dass ich wie ne Dampfmaschine funktioniere: Unter Druck arbeite ich am besten und am liebsten; ist der Druck weg, pfeif ich nur vor mich hin und lunger in der Gegend rum. Bloed wirds, wenn der Druck unvorhergesehen steigt — so geschehen in der vergangenen Woche, weshalb hier auch nichts von mir zu hoeren war. Einerseits war zusammen mit Cookie und Benni eine Literaturkritik fuers Anwendungsfach zu schreiben (der Reportage-Rucksack, der langsam Formen annimmt), andererseits hat mich Marcus so lange genervt, bis ich zugestimmt hatte, einen Vortrag ueber das Urheberrecht zu halten.

Beides zusammen haette ich ja vielleicht sogar noch hinbekommen, wenn nicht dazu noch der Buergermeister meiner Heimatgemeinde nach kurzer, aber schwerer Krankheit gestorben waere. Dass die Sache unheilbar ist und er vermutlich Weihnachten nicht mehr ueberleben wuerde, war schon vorher abzusehen — dass es dann gegen Ende so schnell ging, hatte aber kaum einer gedacht. Fuer uns als Feuerwehr bedeutete das Protokolldienst: Gebaeude auf Halbmast beflaggen, Traueranzeigen der Kommandos und der Foerdervereine, einen Nachruf schreiben, und auch das Begraebnis selbst mit vorbereiten. Zu meinem grossen Unmut gab es als Resultat daraus einige Vereinsvertreter (ich werde weder Namen noch den Verein nennen), die es als „Vordraengen“ der gemeindlichen Feuerwehren sahen, dass diese die Totenwache, Spalier und Sargtraeger stellten. Man wuerde diesen Leuten dann ja gerne erklaeren, dass die Feuerwehr eben nicht der Fussballverein (ups), sondern eine gemeindliche Einrichtung ist, die da gerade ihren offiziellen gesetzlichen Dienstherren zu Grabe traegt, aber irgendwie bleibt da immer der Eindruck, dass man das genauso gut sein lassen koennte.

Wie dem auch sei.

Jedenfalls fuehrte das alles dazu, dass ich die letzten acht oder neun Tage nicht mal mehr dazu kam, den Feedreader zu lesen, sondern mir nur noch Passagen in Papers anstrich und Materialien fuer den Vortrag sammelte. Und letztlich lief es darauf hinaus, dass ich eben genau das alles nicht tat, was ich normalerweise vor einem Vortrag zu machen pflege: Ich habe mir nicht den kompletten Text inklusive aller Ueberleitungen vorher schriftlich skizziert, damit er sitzt. Ich hatte nicht spaetestens 24 Stunden vorher alle Unterlagen fertig, so dass ich den Vortrag ein- oder zweimal durchsprechen und unsaubere Passagen ausfeilen konnte (Ja, in der Hinsicht bin ich normalerweise Kontrollfreak). Und ich hatte nicht alle Folien ausgedruckt greifbar, so dass ich das letzte Viertel des Vortrags quasi im Blindflug absolviert habe. Wenn Marcus nicht so viel Werbung gemacht haette, waere das auch einigen Leuten weniger aufgefallen, aber so waren gut 25 Leute im 2203, bei denen ich mich jetzt nochmal fuer die schlechte Vorbereitung entschuldigen muss. Normalerweise sieht das bei mir besser aus 😉

Wie das besser geht, steht unter anderem in Presentation Zen (20 EUR), das ich fuer den Einstieg sehr empfehlen kann, und das meinem aesthetischen Empfinden sehr entspricht: Keine Bullet Points, Folien als Gedankenstuetzen und nicht als Script.

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Und weil ich direkt im Anschluss nach der verwendeten Schriftart und den Piktogrammen gefragt wurde: Der Font ist die freie Fontin Sans von exlijbris, bei denen es auch noch viele weitere schicke freie Schriften gibt (hat schon jemand die Calluna ausprobiert? Die sieht ja auf den ersten Blick extrem sexy aus…). Die Piktogramme kommen aus der Pictorial Communication Language (PICOL), die unter by-sa-Lizenz steht. Schrift und Piktogramme stehen in sehr hellem Grau (irgendwo zwischen 3 und 5%) oder Gelb auf einem grauen Farbverlauf. Mir taugt das sehr gut als Standardvorlage, und das ist auch mal was anderes als das hellgrau-rot-schwarzgrau, zu dem ich sonst oft neige 😉

Mash it up

Ich weiss nicht so genau, warum das so ist, aber die Mashups mit Peter Fox machen mich irgendwie an. Letzten Herbst hatte ich ja schon einen hier gezeigt, und ueber einen Facebook-Link von Michi (oder wer war das?) bin ich jetzt auf eine ganze Seite gestossen, die sich rein solchen Mashups widmet. Bei Mashup-Germany findet man teilweise abstruse, teilweise ganz schoen gelungene Remixe verschiedenster Werke. Da tanzt auch mal Disneys Arielle zu Deichkind, oder die Black Eyed Peas singen zusammen mit The Contours und Get Cape Wear Fly zu — natuerlich — Peter Fox.

Peter Fox vs. Black Eyed Peas – Alles so boom boom pow neu from MashupGermany on Vimeo.

Ich finde das faszinierend. Hier ist eine ganz neue Kultur entstanden, die vor zwanzig Jahren, als Breitbandinternet und Videoschnittplattformen fuer den gewoehnlichen Normalverdiener unbezahlbar waren, vollkommen unvorstellbar war. Heutzutage hat mit seinem ganz normalen Heim-PC jeder das technische Werkzeug in der Hand, so etwas zu fabrizieren — wenn er denn die passende Begabung hat. Man kann unumwunden zugeben, dass das Kunst ist. Und illegal.

Auf Youtube sind die Mashups mit Peter Fox sehr schnell verschwunden. Warner Music Group ist bei der Durchsetzung ihrer Verwertungsrechte gnadenlos. Das ist rechtlich gesehen vollkommen legal, weil das Recht den technischen Neuerungen einfach hinterherhinkt.

Der metaphorische ausserirdische Wissenschaftler, der sich die Entstehung des (europaeischen) Urheberrechts und des (amerikanischen) Copyrights ansieht, kann beide Rechtsstroemungen gleichermassen verstehen. Der Urheber eines Werkes soll fuer seine kreative Leistung auch eine Belohnung bekommen, naemlich die alleinige Entscheidungsfreiheit, wer seine Musik in Platten presst, aus der Druckerpresse wirft und damit Geld verdient. Tut das jemand, muss er den Urheber entlohnen. Die Schutzdauer lassen wir mal aussen vor, das ist ein Thema fuer sich. Schlussendlich moechte man so Kuenstler vor einer Ausbeutung schuetzen, indem z.B. Verlage nicht einfach den grossen Reibach mit einem literarischen Werk machen koennen, ohne dem Urheber einen Anteil zukommen lassen.

Dieses System ist mittlerweile aus zwei Gruenden vollkommen zerstoert.

Erstens, weil heute in der Regel weder Urheberrecht noch Copyright tatsaechlich den Urheber schuetzen. Vielmehr helfen sie den Verwertungsgesellschaften, ein kuenstlerisches Monopol aufzubauen, in dem sie alleine bestimmen, was mit populaerer Kunst geschieht. Auf Youtube steht nicht, dass das Video entfernt wurde, „weil Peter Fox das Video nicht so gut gefaellt und er deswegen nach §14 UrhG die Entfernung beantragt hat“. Dort steht etwas von einem „Copyright claim by Warner Music Group Germany“. Selbst wenn Fox das Video gefallen wuerde, haette er kein Mitspracherecht mehr: Warner entscheidet, was mit diesem Stueck Kultur geschehen kann und was nicht.

Es ist auch nicht so, dass Deichkind oder Peter Fox wegen solcher Mashups auch nur eine Platte weniger verkaufen wuerden — es darf angenommen werden, dass das Gegenteil der Fall ist. Das Urheberrecht wird hier also nicht verwendet, um missbraeuchlichen kommerziellen Gebrauch zu unterbinden, sondern um ein Monopol durchzusetzen: Nur Warner Music darf bestimmen, wo Peter Fox drin sein darf.

Zweitens hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Das wortwoertliche „Copyright“ betraf frueher Druckereien und Presswerke — denn nur dort konnte in massenweiser Auflage ein Werk vervielfaeltigt und somit kommerziell verwertet werden. Heute hat jeder, der diesen Artikel liest, ein maechtiges Vervielfaeltigungswerkzeug in der Hand, das millionenfache perfekte Kopien aller denkbaren Medien herstellen kann. Jede Bearbeitung, jeder Umgang mit einem Werk zieht gleichzeitig eine Vervielfaeltigung mit sich, und wer das Produkt seiner Kreativitaet nicht nur privat im stillen Kaemmerlein betrachten moechte, wird gleichzeitig zum potenziell millionenfachen Verbreiter. Es kann mit Sicherheit angenommen werden, dass die geistigen Vaeter des UrhG und des Copyrights diesen Fall nicht einmal ansatzweise fuer moeglich gehalten haben — heute ist das aber unser Alltag.

Wer heute also auf Basis populaerer, kommerziell vermarkteter Werke eigene derivative Werke schafft und diese — vollkommen frei von kommerziellen Absichten — ins Netz stellt, bricht das Gesetz. Immer. Diesen Umstand gilt es zu aendern. Punkt.

Auf der rp09 gab es zu diesem Thema gleich drei Vortraege und Panels, die ich dem geneigten Leser ans Herz legen moechte. Einmal Cory Doctorow — How to survive the Web without embracing it. Und einmal Lawrence Lessig — Society 2.0. Die beiden Vortraege sind lang, aber sehenswert, wenn man einmal einen Einblick in eine der groessten Herausforderungen unserer Zeit haben moechte.

Zum dritten Vortrag von Till Kreutzer kann ich leider nur die Folien zeigen, dabei ist er eigentlich am naechsten am Thema. Kreutzer spricht — auch in seiner Dissertation — offen aus, dass das derzeitige Urheberrecht sich vollkommen von der Realitaet entfernt hat:

Das Urheberrecht unterliegt einer gravierenden Fehlentwicklung, die nur durch grundlegende Reformen aufgehalten werden kann!

Und hier beginnt die Crux. Die Legislative hat kein Interesse an derartigen Aenderungen. Zu maechtig scheint die Musik- und Filmlobby, die der Politik Schreckensvisionen von verhungernden Musikern und Filmschaffenden an die Wand malt — wohl wissend, dass es in beiden Faellen nur wenige ueberdurchschnittlich verdienende Shooting-Stars gibt und die restlichen Kreativen tatsaechlich quasi am Hungertuch nagen muessen. Wir, die Generation C=64/Youtube/Mashup, die durch diese vermeintlich kreativitaetsschuetzende Gesetzgebung an eigener Kreativitaet gehindert wird, haben in dieser politischen Welt keine Lobby.

Dies gilt es zu aendern. Wir muessen uns nach Kraeften bemuehen, dass die nachfolgende Generation nicht in einer Welt aufwaechst, in der es an der Tagesordnung ist, zigfach das Gesetz zu brechen, wenn man sich auf Youtube den Musikmix fuer die Party zusammenstellt, Mashups herstellt oder Freunden eigene Remixes zeigt.

Meinen Nachforschungen (und auch direkten Briefkontakten mit einzelnen MdB) zufolge gibt es offenbar nur eine politische Stroemung, die dieses Ziel ebenfalls vollumfaenglich verfolgt. Aus diesem Grund bleibt fuer mich nur die logische Konsequenz, am Sonntag nichts anderes als die Piratenpartei zu waehlen.

Verschimmelnde Filmklassiker

„M — Eine Stadt sucht einen Moerder“ ist ein absoluter Filmklassiker. Ja, den muss man gesehen haben, finde ich, neben anderen Fritz-Lang-Klassikern wie dem „Testament des Dr. Mabuse“. Im Gegensatz zum Mabuse kann man das aber auch ganz einfach, denn „M“ ist offenbar gemeinfrei und als Public-Domain-Werk beim Internet Archive frei downloadbar. (Frei hier gleichermassen in der Bedeutung von „Freier Meinungsaeusserung“ wie der von „Freibier“)

Warum das so ist, weiss ich ehrlich gesagt nicht, bei der Recherche liess sich das nicht herausfinden. Man muss aber froh sein. Lang starb 1976, das heisst nach deutschem Urheberrecht werden seine Werke erst 2046(!) zum Allgemeingut, und auch das US-Copyright nach dem Sonny-Bono-Act muesste den Film wenigstens bis zum Jahr 2026 schuetzen.

2046. Noch 37 Jahre, bis wir auch Klassiker wie Metropolis oder die Mabuse-Filme nach dem deutschen Urheberrecht legal und gratis tauschen duerfen. Die Filme werden dann 113 bzw. „Mabuse“ wird dann 119 Jahre alt sein. Orson Welles starb 1985, d.h. nach dem US-Copyright muessen wir wahlweise bis 2036 oder 2055 warten, bis Citizen Kane gemeinfrei wird. Man kann also einige Jahre nach Entstehung eines solchen Meisterwerkes geboren werden und ein ganzes, langes Menschenleben verbringen, ohne jemals auf Basis dieses Werkes ein legales Mashup schaffen zu dürfen. Wer es doch tut, verstoesst gegen geltendes Recht.

Wollte ich nur mal gesagt haben.

Tante Edith: HeBu hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass „Metropolis“ ebenfalls im Internet Archive verfuegbar ist. Danke!