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Ulm: Welle seltsamer Schluesse schwappt ueber

„Ulm: Die Welle der Gewalt gegen Hilfskräfte schwappt über“ hiess es gestern beim oertlichen Lokaljournalismusanbieter. Und dieser Text ist in seiner Gesamtheit so merkwuerdig, dass ich ihn hier mal kurz abklopfen moechte.

Inspiriert wurde die oertliche Recherche offenbar durch mindestens zwei Artikel der letzten Tage: Die zitierte Geschichte um einen Nuernberger Rettungssanitaeter, der im Einsatz gebissen wurde, findet sich auch auf sueddeutsche.de (vom 31.08.2011, im swp-Artikel auch verlinkt) und auf bild.de (vom 04.09.2011).

Das gab dann wohl Anlass, einmal in Ulm nachzurecherchieren — die Idee ist nachvollziehbar, der Zusammenhang zwischen dem Artikel und der Ueberschrift vom Ueberschwappen einer Gewaltwelle dagegen so gar nicht. Von Gewalt, auch nur ansatzweise im Umfang wie im Nuernberg-Aufreisser ist naemlich bei den Interviewten nie die Rede:

„Solch extreme Schutzmaßnahmen müssen wir zum Glück noch nicht treffen. Und hoffentlich kommt es auch nie dazu“, sagt Rainer Benedens, Rettungssanitäter des Deutschen Roten Kreuz aus Ulm.

[…]

Die Hemmschwelle, den Rettungsdienst zu rufen, sei gerade bei Jugendlichen gesunken. „Früher hat man seinen zu betrunkenen Kumpel in eine sichere Lage gebracht und auf ihn Acht gegeben, bis er sich erholt hatte. Heute ist ‚Koma-Saufen‘ angesagt und wenn einer zu viel hat, ruft man halt den Rettungsdienst. Problematisch wird es, wenn bei einer Gruppe der zu Behandelnde minderjährig ist und nicht mehr Herr der Lage ist, aber sich weigert mitzukommen. Dann meinen die anderen, helfen zu müssen und uns davon abzuhalten, den Freund mitzunehmen – wenn es dumm läuft artet es aus und es wird bedrohlich. Hier hilft dann nur noch eine Zwangseinweisung mithilfe der Polizeibeamten vor Ort“, erklärt Benedens.

„Es kommt regelmäßig vor, dass Polizeihilfe angefordert wird, weil sich psychisch kranke Personen gegen die Versorgung durch Sanitäter mit Gewalt zur Wehr setzen. Wie oft wir aufgrund willkürlicher Gewalt gegen die Hilfskräfte ausrücken müssen, kann ich nicht sagen, da im System leider nicht erfasst wird, ob der Rettungsdienst bedroht wird oder andere Personen“, sagt Wolfgang Jürgens, Polizeisprecher Ulm.

Wir halten fest:

  • Eingangs werden Eigenschutzmassnahmen wie durchstichsichere Westen fuer Rettungsdienstmitarbeiter beschrieben.
  • Diese Massnahmen sind laut DRK-Rettungsdienst in Ulm nicht notwendig.
  • Das DRK berichtet von einer sinkenden „Hemmschwelle, den Rettungsdienst zu rufen, […] gerade bei Jugendlichen“.
  • Gelegentlich seien alkoholisierte Jugendliche nicht mehr einwilligungsfaehig und muessten „zwangseingewiesen“ werden (gemeint ist wohl polizeiliche Ingewahrsamnahme nach §28 Abs. 1 Ziffer 2b PolG BW)
  • Die Polizei gibt an, regelmaessig angefordert zu werden, wenn sich psychisch Kranke gegen medizinische Versorgung zur Wehr setzen. Diese Baustelle heisst dann aber Psychisch-Kranken-Gesetz oder Unterbringungsgesetz. Diese polizeiliche Hilfe ist das, was z.B. in bayerischen psychiatrischen Kliniken als „Unterbringung nach 10-2“ bekannt ist.
  • konkrete Zahlen ueber polizeiliche Massnahmen gegen BOS-Kraefte liegen der Polizei Ulm nicht vor.

Zwischendurch wird dann von der Verschaerfung des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) erzaehlt, und auch da tut sich erstaunliches auf:

Im Sommer 2010 wurde dann der Paragraf 113 des Strafgesetzbuches verschärft. Seither gilt, wer ‚Widerstand gegen Vollzugsbeamte‘ im Einsatz – auch Feuerwehr und Rettungsdienst – leistet, hat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen.

Richtig ist: Es gab im Sommer 2010 einen Gesetzesentwurf, der den Strafrahmen auf drei Jahre erhoehen, den Einsatz „gefaehrlicher Gegenstaende“ ebenfalls strafverschaerfend werten und auch Feuerwehr- und Rettungsbedienstete unter Schutz stellen sollte. (An dieser Stelle uebrigens: Feuerwehr und Rettungsdienst sind nach wie vor keine Vollzugsbeamte, und schon gar keine „Hilfskraefte“.)

Beschlossen war dadurch aber noch lange nichts — der Bundesrat hatte beispielsweise moniert, dass Katastrophenschutzkraefte nicht vom Entwurf beruehrt wurden (was dann wieder eine Gegenstellungnahme erforderlich machte), waehrend diverse Strafrechtler nicht ganz zu Unrecht mal laut fragten, ob hier eigentlich zusammen mit dem Strafmass auch gleich das Problem verschaerft werde.

Am 30. Juni 2011 waere dann also eigentlich der Termin fuer den Beschluss des StrRAendG gewesen, das den 113 StGB verschaerft haette. Wurde aber nix draus. Kam wohl die Energiewende dazwischen. Oder die aktuelle Stunde „Einschränkung des Versammlungsrechts durch Massenfunkzellenabfrage“ anlaesslich der polizeilichen Lauschaktion bei den Anti-Nazi-Blockaden in Dresden. Oder wegen etwas ganz anderem, wer weiss.

Was das mit Ulm zu tun hat, weiss ich aber nach wie vor nicht. Vielleicht ist ja die Zahl der psychisch Kranken gestiegen, die renitent werden. Nachdem die Polizei aber keine Zahlen dazu hat (wie das der Artikel zwischen ganz viel Mutmassung ueberraschend ehrlich einraeumt), werden wir das wohl auch nicht herausfinden koennen.

//Nachtrag, 9.9.: Mir ging es nicht darum, hier den Autoren blossstellen zu wollen. Ich habe mich hauptsaechlich darueber geaergert, dass ich nach der ersten Irritation ueber die seltsame Argumentation gerade mal 20 Minuten gebraucht habe, um die passenden Stellen in den jeweiligen Gesetzen und die Beschlusslage zum 113 StGB zu finden — und dass ein kurzer Blick auf den 113 StGB genuegt haette, um festzustellen, dass er bislang noch nicht geaendert wurde. 20 Minuten. Nicht mal so viel Zeit war ein vernuenftiger Artikel wert m(

Update, 9.9., 1500 Uhr

Ich war nicht der einzige, dem die Argumentation etwas seltsam vorkam. Auf Facebook gab es einige Kommentare (danke fuer den Link auf diesen Artikel), und ein namenloser SWP-Facebook-Seitenbetreuer hat eine Ueberarbeitung des Artikels angekuendigt.

Diese Ueberarbeitung besteht, soweit ich das erkennen kann, aus zwei Punkten. Einmal ist das „Ulm:“ aus der Ueberschrift verschwunden, die nun nur noch „Gewaltbereitschaft gegen Rettungskraefte gestiegen“ heisst. Wo das der Fall ist, aund uf welcher Faktenbasis man einen Anstieg gegen Rettungskraefte statistisch belegen kann, bleibt zwar weiter im Dunkel, aber das nehmen wir einfach mal so hin.

Interessant wird es beim woertlichen(!) Zitat des Ulmer Polizeisprechers Wolfgang Juergens, das nun anders lautet als in der ersten Fassung:

„Es kommt regelmäßig vor, dass Polizeihilfe angefordert wird, weil sich Personen gegen die Versorgung durch Sanitäter mit Gewalt zur Wehr setzen.

Vorher stand hier noch, „dass Polizeihilfe angefordert wird, weil sich psychisch kranke Personen gegen die Versorgung“ wehrten. Ob Juergens mit seinem woertlichen Zitat eigentlich die Unterbringung tatsaechlich psychisch Kranker nach dem UBG oder Ingewahrsamname Alkoholisierter nach dem PolG meinte, bleibt leider unklar — im Artikel wurden weder die Aenderungen gekennzeichnet, noch, dass ueberhaupt etwas am Artikel geaendert wurde.

Dafuer blieb dem Artikel der Verweis auf den angeblich schon geaenderten §113 StGB erhalten. Der nach wie vor falsch ist.

Folterfans & Rechtstaatshasser

Die Folterfans & Rechtstaatshasser möchten dann bitte zu Gate 4 kommen. Ihre Flieger nach Syrien, China und Weißrussland stehen bereit.

Twitter / @metronaut: Die Folterfans & Rechtstaa ….

Ganz richtig. In den Twitter- und Facebooktimelines sieht man momentan ganz deutlich, wer die Funktionsweise eines Rechtsstaats verstanden hat, und wer dagegen der Ansicht ist, dass Grundrechte fuer Kindsmoerder nicht gelten sollen.

Manchmal graust es mir ein bisschen, wenn ich dann wieder einige der Kommentare lese. Und normalerweise ist die kluegste Reaktion auf „somebody is wrong on the Internet“ einfach das Ganze zu ignorieren und an die Sonne zu gehen.

Aber nicht in diesem Fall. Jeder einzelne Mensch, der verstanden hat, was Menschenrecht und Rechtsstaatlichkeit bedeutet, ist ziemlich viel Kommentarschreiberei wert.