Juhuu, eine Klage!

//edit 23.24 Uhr: Das kommt davon, wenn man in der Buerotuer noch schnell ein Blogpost absetzt. Unsinnige Formulierungen mit Sinn versehen.

Hach, wie schoen: Die Betreiber des Ulmer Stadthauses erwaegen offenbar eine Klage gegen die Piratenpartei, weil diese das Stadthaus im Wahlkampf 09 als Werbetraeger benutzt haben soll. Als Beweis wurde ein von mir aufgenommenes Foto des Stadthauses mit aufprojiziertem Totenschaedel vorgelegt:

piratify your stadthaus

Der entstandene Schaden wurde dabei gleich mal auf eine ganzseitige Anzeige in der SWP, naemlich 8000 EUR, festgesetzt.

Und jetzt sitze ich hier seit einer Viertelstunde und ueberlege angestrengt, worauf zum Teufel sich der Anspruch stuetzen soll. Ich bin nach wie vor ideenlos.

Ob man beim Stadthaus konkretere Ideen hat? Ich bezweifle es. Aber irgendwie gefaellt mir die Vorstellung, einfach mal jeden Abend moeglichst viel Unsinn an das Stadthaus zu projizieren. Kunst! <3

//Addendum: Beim LV der Piraten BW weiss man offenbar noch nichts von irgendwelchen Forderungen.

9 Gedanken zu „Juhuu, eine Klage!

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  2. SierraX

    Eine Klage ist nachzuvollziehen. Ich gehe mal davon aus, das der Projektierende keine Genehmigung des Besitzers und/oder Betreibers des Gebäudes hatte…
    Man könnte davon ausgehen, das der Betreiber ein Piraten Sympathisant ist, und andere Parteien daraufhin diese Location meiden.
    Der Beweis ist allerdings nicht sehr Aussagekräftig da nicht bestimmt werden kann, ob es offiziell durch die Piratenpartei veranlasst wurde, oder ob es einfach nur ein Witzbold war. Da es nicht das offizielle Zeichen der Piraten Partei war gilt eigentlich im Zweifel für den Angeklagten…. also müsste die Piratenpartei nicht bezahlen…. Aber das muss vor Gericht geklärt werden. Zulässig wars nicht und auch für Kunstprojekte gilt das Gleiche… der Besitzer hat Hausrecht… und muss die Nutzung genehmigen

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    1. stk Beitragsautor

      Die Argumentation, dass ein Imageschaden entstanden ist, deckt sich aber nicht mit der Forderung, die offenbar aufgrund einer Lizenzanalogie (Anzeige in der SWP) festgesetzt wurde.

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    1. stk Beitragsautor

      Der erste Link ist zumindest erheiternd — dass die Anwaeltin hier §97 UrhG zitiert, stellt sie fuer mich nicht gerade unter Kompetenzverdacht. Ich wuerde selbst soweit gehen, das UrhG als Begruendung in diesem Fall vollkommen zu verwerfen.

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      1. SierraX

        Das UrhG wurde ja zitiert, da nicht klar ist was der Fragende vorführen will… für deinen Fall fällt es natürlich raus… aber wenn du jetzt einen Hollywood streifen vorführen willst würde das UrhG natürlich rein ziehen…

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  3. niels

    Hallo Stefan,

    – die Projektion stellt kein offizielles Symbol der Piratenpartei dar und ist in sofern auch keine Werbemittel.

    – das Foto beweist auch nicht, dass die Piratenpartei der Verursacher der Projektion ist. Man hätte auch einen CDU-Sticker zusammen mit der projektion fotografieren können.

    – ist das nicht eine Fotomontage?

    – ein Einzelbild sagt übrigens nichts über die Dauer der Schadwirkung aus. Könnte es nicht sein, dass die Verursacher den Beamer während der Installation kurz drehen mussten, um ihre mitgebrachte Leinwand zu finden, und dabei aus versehen, für nur wenige Sekunden, das Bild auf das Stadthaus projizierten?

    – die Bemessung eines Schadens mit einer Anzeige in einer Zeitung abzutun, ist angesichts des zeitlichen Abstands absurd und nicht verhältnismäßig

    Ich meine, ein Imageschaden entsteht dem Stadthaus erst jetzt, da alle Welt beginnt die Lächerlichkeit dieses Ansinnens zu verbreiten.

    Grüße vom KV Görlitz

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