Prima, dass es auch anders geht: Nach einem Semester ultralangweiliger Medienrecht-I-Vorlesung („Was steht im §13 BGB?“ — „…“) mit teilweise nur drei anwesenden Studenten zeigt sich nun, dass man so etwas auch deutlich besser machen kann: Matthias Ehrhardt liest nun Medienrecht II, und wenn schon auf den Folien „Ziele der Veranstaltung: Spass“ steht, kann man dieses Mal wohl deutlich mehr Unterhaltung als im letzten Semester erwarten 🙂
Medienrecht reloaded
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