Basisdemokratie (2)

…und hier die Abstimmungsergebnisse zum BKA-Gesetz:

  • Ekin Deligoez (Gruene, NU): dagegen gestimmt
  • Hilde Mattheis (SPD, UL): dafuer gestimmt
  • Dr. Georg Nuesslein (CSU, NU): dafuer gestimmt
  • Annette Schavan (CDU, UL): dafuer gestimmt

Voellig aus dem Zusammenhang gerissen uebrigens ein Interview mit Hilde Mattheis vom Herbst 2007:

Die jüngsten Fahndungserfolge zeigen, dass die vorhandenen Ermittlungsmöglichkeiten greifen und zielführend eingesetzt werden können. Ich halte heimliche Onlinedurchsuchungen nicht für ein angemessenes und geeignetes Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung – vielmehr betrachte ich diese als rechtsstaatlich bedenklich und ermittlungstechnisch zweifelhaft. Gerade wer konspirativ arbeitet, weiß sich auch vor Online-Überwachungen zu schützen.

In einem Rechtsstaat dürfen grundsätzlich auch seitens des Staates keine Mittel verwendet werden, die rechtsstaatlich verbürgte Schranken und Schutz-vorschriften überschreiten. Mit dem Einsatz von „Bundestrojanern“ wird das Recht auf Privatsphäre auf breiter Front verletzt – denn die Privatsphäre lässt sich bei einem solchen Zugriff nicht abgrenzen! Auf Grund von Manipulationsmöglichkeiten ist zudem die Beweiskraft letztendlich zweifelhaft. Demokratie kann nicht mit undemokratischen Mitteln geschützt und verteidigt werden.

Warum Frau Mattheis nun fuer das BKA-Gesetz ist, das genau diese Moeglichkeit bietet, hat sie mir noch nicht beantwortet.

Ein Gedanke zu „Basisdemokratie (2)

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