Interessantes Urteil des EGMR, Zitat vom Verfassungsblog (gerne in Gaenze lesen!):
Dass Bundestagspräsident Norbert Lammert ganz schnell den Humor verliert, wenn seine Abgeordneten drunten im Plenarsaal ihre politische Meinung auf andere Weise kundtun als durch Redenhalten und Zwischenrufen, ist bekannt: Mal fliegen Parlamentarier raus, weil sie bei der Debatte um das Afghanistan-Mandat Schilder mit den Namen der Kundus-Opfer hochhalten, mal, weil sie auf ihren T-Shirts ihren Protest gegen Stuttgart 21 anmelden. Alles, was wie eine organisierte Demo aussieht, wird als Angriff auf die “Würde des Hauses” gewertet und ohne viel Federlesens unter zustimmendem Nicken der veröffentlichten Meinung unterbunden.
Damit hat Lammert damit womöglich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Das legt zumindest ein heute verkündetes Urteil des EGMR in Straßburg nahe.
Abschluss des Ganzen:
Aber an hör- und sichtbarer Opposition fehlt es doch wahrhaftig auch hierzulande. Die Vierfünftelmehrheit, auf die sich unsere aktuelle Regierung stützt, entfaltet eine sedative Wirkung auf die politische Meinungsbildung, die mir mehr Sorge macht als die Aussicht, im Bundestag könnten die Volksvertreter in Weimarer Gewohnheiten zurückfallen und sich vor lauter Leidenschaft wechselseitig an die Gurgel gehen, wenn man sie nicht disziplinarisch an der kurzen Leine hält.
Kanzlerin Merkel lässt ausrichten, die 12-Prozent AfD mit “gutem Regieren” bekämpfen zu wollen. Gutes Regieren, du lieber Himmel! Ich wünsche allen Grünen und Linken, die sich in streitbarer parlamentarischer Rede und Gegenrede an diesem Programm abarbeiten wollen, viel Vergnügen.
(via)