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Und nochmal die Tutorenstellen

Guido hat — zu Recht — nachgefragt, wie es denn mit dem Betreuungsverhaeltnis Hilfskraefte/Studierende aussehen wuerde. Mittlerweile habe ich auch eine Uebersicht des Studiendekanats, wie viele Hilfskraefte in den vergangenen Jahren eingestellt worden sind, so dass sich der folgende Graph ergibt:

Diese Auswertung ist mit grosser Vorsicht zu geniessen. Die Zahl der HK-Stellen ist in meiner Quelle naemlich immer nur fuer ein volles Jahr gegeben, wobei mir nicht klar ist, welcher Zeitraum genau gemeint ist. Ich habe demnach jeweils die Haelfte der Tutorenstellen fuer das WS und das SS veranschlagt, wohl wissend, dass das nicht sein kann — alles andere waere aber Glaskugelschauerei. Auch die zu erwartende Studierendenzahl fuer das SS10 steht noch in den Sternen, ich habe einfach grob die Zahlen des WS verwendet.

Ablesen laesst sich aber trotzdem, dass das Betreuungsverhaeltnis nach Einfuehrung der Studiengebuehren (SS07) langsam, im SS08 dann recht stark verbessert wurde — und nun wieder nur unwesentlich ueber dem „alten“ Verhaeltnis liegen wird.

Zusammenfassend heisst das fuer 2010:

  • So wenige Hilfskraefte wie nie* zuvor
  • So wenig Hilfskraftausgaben wie nie* zuvor
  • Das Betreuungsverhaeltnis ist nur geringfuegig besser als vor Einfuehrung der Studiengebuehren — und das bei jaehrlich 1000 EUR pro Studenten „zur Verbesserung der Lehre“

* Soweit mir bekannt — Aufzeichnungen liegen bis 2004 vor

Neues von der Studiengebuehrenfront

Seit gut einer Woche haengen ja schon die schicken Plakate ueberall im und ums O27, die darauf hinweisen, dass es nun weniger Tutoren in der Informatik gibt, als das noch vor Einfuehrung der Studiengebuehren der Fall war.

Das hat einigen schon nicht so arg gut geschmeckt, weil sie um das Image der Fakultaet fuerchteten. Das echte ans-Bein-Pinkel-Gefuehl kam dann aber offenbar auf, als diese Plakate aufgeschnuert und vom obersten Stockwerk des O27 aus im Treppenhaus bis auf Niveau 1 abgehaengt wurden.

Der Studiendekan fuehlte sich (zu Unrecht) persoenlich angegriffen und argumentierte, dass die Tutorenstellen ja teurer geworden seien. Das aendert aber nichts an der inhaltlichen Richtigkeit der Plakate 😉

In der aktuellen Geruechtekueche (PDF-Direktlink) geht es noch einmal ausfuehrlicher um das Thema, soweit man das von studentischer Seite aus einsehen konnte. Und neben dem fiktiven Interview mit Herrn U. Freundlich sei an dieser Stelle auch noch einmal darauf verwiesen, dass am kommenden Freitag um 1220 Uhr ausdruecklich keine Trauerfeier fuer die dahingeschiedenen Tutorenstellen vor dem medizinischen Hoersaal stattfinden wird. Schliesslich findet dort ja parallel der Dies Academicus statt.

Hochschulpolitik fuer Anfaenger

Nachdem man sich ja seit gut einem Jahr von den Studiengebuehren in BaWue befreien lassen konnte, schlaegt sich das nun auch auf die Haushalte nieder. Im Endeffekt mussten in meiner Fakultaet 30 Hilfskraftstellen fuer das kommende Semester gestrichen werden, es wird nur 75 statt 105 beantragter Hilfskraefte geben. Mich hat’s auch erwischt, und ich bin mal gespannt, wie ich das kommende Semester finanzieren kann.

Interessanter ist aber, warum es ueberhaupt dazu kam: Hilfskraefte gab es an der Uni Ulm schon, bevor Studiengebuehren ueberhaupt eingefuehrt wurden. Nun stiegen die Energiekosten aber immer weiter, und gerne haette man den neuen Geldregen dafuer aufgewendet, den man im ersten Jahr gar nicht so recht auszugeben wusste. Durfte man aber natuerlich nicht, denn die Studiengebuehren darf man ja nur zur Verbesserung der Lehre verwenden. Also wurden HK-Stellen gestrichen, mit den frei werdenden Mitteln die aergsten Finanzierungsloecher zugeschoben und hinterher erkannt, dass die Beseitigung des so verursachten Hilfskraftmangels ja eine Verbesserung der Lehre waere.

Die frueheren HK-Budgets sind mittlerweile fest verplant, die Studiengebuehren plaetschern aber — der Geschwisterregelung wegen — nur  noch so dahin. Im Endeffekt haben wir nun also weniger Tutoren und Betreuer als vor der Einfuehrung der Studiengebuehren, die die Lehre doch eigentlich verbessern sollten.

Wenn das mal nicht toll ist.

Studiengebuehren ade

…zumindest fuer Leute mit zwei nicht-studiengebuehrenbefreiten Geschwistern. Heute kam die offizielle Stellungnahme des Studiensekretariats zu der neulich aufgefallenen schwammigen Formulierung: Keine Studiengebuehren muss bezahlen, wer zwei oder mehr Geschwister hat, von denen wenigstens zwei sich nicht in Baden-Wuerttemberg von der Gebuehrenpflicht befreien lassen haben. Ob die Geschwister auch studieren oder mal studiert haben oder Maurer sind oder sonstwas spielt keine Rolle.

Fein!

Edit: hier der vollstaendige Text des uulm-Studiensekretariats:

Sehr geehrte Studierende,

aufgrund einer Gesetzesänderung des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) informieren wir Sie über Änderungen bzgl. der Studiengebühren.

Ab dem Sommersemester 2009 gilt:

Geschwisterbefreiung:
Von der Gebührenpflicht befreit sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 LHGebG Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LHGebG) in Anspruch nehmen oder genommen haben. Die Dauer der Befreiung ist nicht begrenzt.
Die neue Vorschrift zielt nicht auf einen Kindergeldbezug oder ein Studium der Geschwister ab. Es „zählen“ also auch Geschwister, die bereits berufstätig sind.
Bitte beachten Sie, dass Geschwister, die an einer Hochschule in Baden-Württemberg studieren und aufgrund anderer Tatbestände befreit sind, Ihrer Befreiung nicht entgegenstehen.
Wenn Sie die obigen Voraussetzungen erfüllen, dann lassen Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (siehe Attachment) sowie die Geburtsurkunden von Ihnen und Ihren Geschwistern zukommen. Wir prüfen Ihren Antrag und werden Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen ab dem Sommersemester 2009 befreien.

Auslandssemester:
Auslandssemester sind nicht gebührenpflichtig. Wenn Sie während eines Semesters an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind und nicht bereits wegen einer Beurlaubung in diesem Semester befreit sind, dann stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Befreiung und legen diesem bei Antragstellung die Bestätigung der ausländischen Hochschule über Ihre Zulassung und später die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule bei.

Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung:
Bisher wurden im Falle einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung die Studiengebühren in Höhe von 500,00 Euro nur bei Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn rückerstattet. Zukünftig werden die Studiengebühren je nach Exmatrikulationsdatum gestaffelt erstattet. Für das Sommersemester 2009 wird folgende Staffelung vorgenommen – ausschlaggebend ist das Eingangsdatum des Antrags bei der Universität Ulm:

Vom 01.04. bis 20.05.: 500,00 Euro
Vom 21.05. bis 31.05.: 400,00 Euro
Vom 01.06. bis 30.06.: 300,00 Euro
Vom 01.07. bis 31.07.: 200,00 Euro
Vom 01.08. bis 31.08.: 100,00 Euro
Vom 01.09. bis 30.09.: 0,00 Euro

Beurlaubung nach Vorlesungsbeginn:
Beurlaubungen sind grundsätzlich vor Vorlesungsbeginn zu beantragen. Wenn der Grund der Beurlaubung während der Vorlesungszeit eintritt (z.B. Krankheit), muss der Antrag unverzüglich gestellt werden. Nur dann ist eine Beurlaubung möglich. Im Falle einer Genehmigung des Antrags werden die Studiengebühren analog zur Exmatrikulation wie oben dargestellt gestaffelt rückerstattet.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage (www.uni-ulm.de/studium –> Studiengebühren).
Gerne können Sie sich auch an Frau [Sandra] Händel (Sachgebiet Studiengebühren) unter 0731-50 31680 (nur vormittags), [E-Mail gekuerzt — Namensschema vorname.nachname@uni-ulm.de Anm. -stk] oder mich wenden.

Herzliche Grüße
Nadine Pichler

Viva Foederalismusreform (Update 2)

Gestern einen Hinweis bekommen, heute nachrecherchiert: Ab dem Sommersemester 2009 koennen sich noch mehr Studierende als bisher von der Studiengebuehrenpflicht befreien lassen. Durch das zweite Gesetz zur Umsetzung der Foederalismusreform im Hochschulbereich vom 3.12.2008 (GVBl. 2008, 435) wird §6 des Landeshochschulgebuehrengesetz Baden-Wuerttemberg (LHGebG) wie folgt geaendert:

(1) Von der Gebührenpflicht nach § 3 sollen Studierende befreit werden,
1. die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das vierzehnte [vorher nur bis zum achten!] Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden

Nach Lesart des uulm-Studiensekretariates bedeutet das, dass es ausreichend ist, zwei Geschwister zu haben, die sich nicht von der Studiengebuehrenpflicht befreien liessen oder das nicht tun werden — offenbar unabhaengig davon, ob sie ueberhaupt gebuehrenpflichtig waren oder nicht. Bitte diese Information nicht fuer 100% sicher nehmen, ich werde da noch weiter recherchieren.

Update: Die Universitaeten wissen offenbar momentan selbst nicht so recht, wie sie das auslegen sollen. Naehere Informationen soll es aber in der KW 4 geben.

Update 2 (19.1.): Wie mittlerweile vom uulm-Studiensekretariat mitgeteilt, gilt diese Regelung tatsaechlich prinzipiell fuer alle Studierende mit zwei Geschwistern (siehe Trackback unten). Antraege gibt es ebendort (bzw. beim Studiensekretariat der eigenen Hochschule), weiter sind Kopien der Geburtsurkunden der Geschwister noetig.

Was auf jeden Fall unseren Erstis und Zweitis zu Gute kommt, die sich wegen nicht erbrachter LP oder nicht bestandener Pruefungen nach Semesterbeginn exmatrikulieren lassen: Es gilt ab dem SS09 nicht mehr die Regelung „alles oder nichts“ bei der Rueckerstattung bereits bezahlter Studiengebuehren. Bislang musste binnen eines Monats ab Vorlesungsbeginn exmatrikuliert werden, um die vollen 500 EUR zurueckzuerhalten. Ab sofort erhaelt man nach Ablauf dieser Frist die anteiligen Studiengebuehren fuer das quasi nicht genutzte Semester zurueck. Interessant ist das natuerlich auch fuer Diplomanden, die lediglich in den ersten paar Semesterwochen noch ihre Diplomarbeit abschliessen und einreichen.

Optimal waeren natuerlich generell gar keine Studiengebuehren, aber das ist wenigstens mal ein Anfang…