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The Troublemakers carried pepper spray and guns… and were wearing badges.

Ich wurde am Sonntag bei /dev/radio von Seder geschimpft, nachdem ich behauptete, „die Polizei“ haette einem 15jaehrigen offenbar grundlos die Zaehne eingeschlagen. Das hat „die Polizei“ nicht. Das war ein einzelner leitender Beamter.

Kein strukturelles Problem, sagt Joachim Hermann. Derartige Anschuldigungen der bayerischen Gruenen seien vielmehr eine „Unverschaemtheit“. Nur Einzelfaelle eben, man werde die aktuellen Faelle aufklaeren.

Doch ein strukturelles Problem, sagt Lawrence O’Donnell, und noch viel schlimmer: Auch in den USA seien die prompt versprochenen Ermittlungen jedes Mal auf Neue eine Farce, und selbst angesichts Beweisvideos werde gelogen und behauptet, dass Pruegel und Pfefferspray kein Rechtsbruch, sondern angemessen sei. Wenn man lange genug wartet, verschwindet das Medieninteresse und man kann die Rechtsbrueche unbestraft oder mit einem „Slap on the Wrist“ unter den Tisch kehren. Sounds familiar.

Das Strafrechtsaenderungsgesetz ist jetzt uebrigens mit minimaler Aenderung durch den Bundesrat. Wem zukuenftig von der Polizei einzelnen Vollstreckungsbeamten als Retourkutsche fuer eine Anzeige eine Widerstandshandlung unterstellt wird, kann im bloedesten Fall fuer drei Jahre im Bau landen.

(via Jens Scholz und David Dorst)

Aussagenloses Beweismaterial

Es sind Geschichten wie diese, die mich an der Objektivitaet von Exekutive und Judikative zweifeln lassen: Einem 32jaehrigen Freiburger geht ein Strafbefehl zu, weil er im Rahmen der Anti-Nazi-Demonstrationen am 1. Mai 2009 einen Polizisten verletzt haben soll. Landfriedensbruch, so der Vorwurf, ein Strafbefehl ueber 600 EUR war dem Studenten bereits zugestellt worden.

Der wehrte sich und zog vor das AG Ulm. Der dortigen Richterin Katja Meyer genuegten zusaetzlich zu den polizeilichen Aussagen aber zwei Videoschnipsel, insgesamt „geschaetzte fuenf Sekunden lang“, um den 32jaehrigen schuldig zu sprechen — und das, obwohl auf den Sequenzen laut Verteidiger Oberhaeuser keine Gewalt seitens des Angeklagten zu erkennen war.

Der Kommentar von Rudi Kuebler in der SWP scheint demnach das einzige zu sein, bei dem man von Faeusten aufs Auge sprechen koennte.