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Wer richtet bitte was an?

Die Geschichte ist an sich tragisch, und ausserdem wie geschaffen fuer eine Schlagzeile: Waschmaschine reisst vierjaehrigem Buben den Arm ab. Dramatisch. Raetselhaft. Und dadurch auch nachvollziehbar, dass die Behoerden erst einmal ermitteln wollen, bevor sie genauere Informationen zum Tathergang veroeffentlichen.

Das ist natuerlich Gift fuer eine Nachrichtenwelt, in der jede Information so schnell wie moeglich verbreitet, jedes Thema intensiv ausgeschlachtet werden muss.  Man moechte recherchieren, befragt Unfallchirurgen, wie der Bub so lange ueberleben konnte, will mehr Informationen — die haben aber momentan nur die Polizei und die Klinik. Und die schweigen.

Hans-Uli Thierer von der SWP bemaengelt deshalb:

Wenn aber die Bilanz amtlicher Nachrichten so ausfällt, dass mehr Fragen stehen als Antworten gegeben werden, dann liegt rechnerisch eine Nullinformation vor. Sie führt uns in journalistische Grenzbereiche, die den Nährboden bilden für Spekulation, Phantasie, Verdächtigung. Die Ermittler sollten sich im Klaren sein, was sie damit unter Umständen anrichten können.

Ist es nicht seltsam, moegliche Spekulationen angesichts der duerren Informationslage ausgerechnet den Behoerden zuzuschreiben, die keine dieser Spekulationen in die Welt gesetzt haben? Was erwartet Thierer? Oder ist das ein duenn kaschierter Erpressungs- (oder besser Trotzigkeits-)Versuch nach dem Motto “entweder ihr gebt uns die Informationen oder wir erfinden einfach irgendeinen Scheiss”? Diejenigen, die auf Basis von Nullinformation gemeinhin Spekulation, Phantasie und Verdaechtigung verbreiten, sind meistens Journalisten, nicht amtliche Ermittler. Und dass sie sich ueber die Folgen in der Regel im Klaren sind, hindert sie selten an ihrem tun.

Anders als Ärzte unterliegen Polizei und Staatsanwaltschaft keiner Schweigepflicht. Eine stereotype Antwort, warum keine habhaften Auskünfte zu erhalten sind, lautet: ermittlungstaktische Gründe. Welche ermittlungstaktischen Hinderungsgründe anfangs vorlagen, Aussagen zu verweigern, in welchem Milieu und unter welchen familiären Bedingungen sich der tragische Fall ereignete, bleibt das Geheimnis der Ermittler.

Natuerlich unterliegen Polizei und Staatsanwaltschaft keiner Schweigepflicht. Sie sollten aber sorgfaeltig abwaegen, welche Informationen wann an die Oeffentlichkeit gelangen, gerade um Vorverurteilungen, Fehlinterpretationen und Spekulationen zu vermeiden. Und manchmal kann es sinnvoller sein, erst einmal gar nichts zu sagen.

Welche Bedeutung das “Milieu” (allein das Wort schon!) und die familiaeren Bedingungen der Betroffenen fuer die oeffentliche Berichterstattung spielen, bleibt indes das Geheimnis des Hans-Uli Thierer.