Wie man die Stadt Ulm lahmlegt

Heute morgen wiesen die DFI der Stadtwerke darauf hin, dass eine auf Facebook angekuendigte „lade einfach alle Leute zu einem unkontrollierten Fest an der Donau ein“-Party von der Stadt verboten wurde und der Besuch Bussgelder bis 5000 EUR nach sich ziehen koenne.

Das ist einer der letzten Akte in einer Serie von Aktionen und Reaktionen, die auf mich leicht schildbuergerlich wirkt. Ueber die „Facebook-Party“ war vorab mehrfach in der lokalen Presse berichtet worden, was ich aufgrund derer impliziten Haltung zum Leistungsschutzrecht aber nicht verlinken werde. Dass diese Berichte die Aufmerksamkeit nur noch weiter auf diese Veranstaltung gelenkt haben duerfte, sollte ebenfalls klar sein.

Die Stadt und die Polizei weisen in einer Mitteilung auf das Verbot der Veranstaltung hin (Hervorhebung von mir):

Aufgrund der nicht absehbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die von einer unkoordinierten Massenveranstaltung ausgehen können, hat die Stadt Ulm mit einer Allgemeinverfügung die angekündigte Facebookparty am kommenden Samstag, 7. Juli, auf der Ulmer Donauwiese, wo zeitgleich das Internationale Donaufest stattfindet, verboten. Das Verbot umfasst darüber hinaus alle über Internetforen/Soziale Netzwerke organisierten Veranstaltungen im gesamten Ulmer Stadtgebiet im Zeitraum vom Freitag, 6. Juli, bis einschließlich Sonntag, 8. Juli.

[…] Stadt und Polizei rechnen damit, dass trotz des Verbots und der angedroh-ten Strafen zahlreiche, zumeist jugendliche „Partygäste“ erscheinen werden und bereiten sich entsprechend vor. „Unser Ziel ist es, das Internationale Donaufest unbehindert und ohne Einschränkungen stattfinden zu lassen. Störer und Randalierer, zumal wenn sie angetrunken sind, werden wir daher nicht dulden“, gibt Rainer Türke von den Bürgerdiensten die städtische Linie wieder. Zugleich solle alles unternommen werden, um eine Eskalation der Situation zu verhindern.

[…] Stadt und Polizei weisen außerdem ausdrücklich auf die Konsequenzen hin, die auch den Teilnehmern an einer verbotenen Party drohen: Personalienfeststellung und Ordnungsgelder bis zu 5.000 Euro (z.B. für das Nichtbeachten von Platzverweisen) können auf die jungen Partygäste zu-kommen.

In anderer Sache telefonierte ich vorhin mit dem Polizeirevier Ulm-West — eigentlich was nachrangiges, nicht dringliches, es wurde mir aber gleich von Anfang an zu verstehen gegeben, dass heute keine einzige Streife abkömmlich sei. Ich wunderte mich zunächst, fragte dann kurz: „Facebook?“ — „Jopp.“ Ich bin mal sehr gespannt, wie die Polizei es schaffen will, Donaufestbesucher und „Facebookpartygaenger“ auseinanderzuhalten. Muss ich selbst mit Personenkontrollen rechnen, wenn ich mir einfach nur ansehen will, wie ein Donaufest voller Paranoia vor einfallenden Partyhorden aussehen koennte? Gar das Donaufest-Programm auswendig lernen, um nachweisen zu koennen, kein Interesse an Veranstaltungen ohne offiziellen Ausrichter zu haben?

Die dazugehörige Allgemeinverfügung ist meiner Meinung nach indes <edit>in ihrer Allgemeinheit, die (wenn man sie woertlich auslegt) saemtliche privaten Zusammenkuenfte im oeffentlichen Raum mitmeint, und in ihrer Umgehbarkeit, wenn man Werkzeuge verwendet, die per Definition kein „Social Network“ sind,</edit> an Blödheit kaum zu überbieten. Ich kann weiterhin per Massen-E-Mail Leute zur Teilnahme an beliebigen Veranstaltungen einladen — will ich jedoch meine Freunde per Social Network zum Treffen im Stadtpark einladen, ist mir das verboten, und eigentlich muesste die Polizei dieses Verbot auch enforcen, wenn ich mich nicht ganz arg taeusche.

Das habe ich dann im Telefonat nicht weiter nachgefragt. Und schaue gerade nachdenklich das Telefon an.

Update: Um Rechtssicherheit zu haben, rief ich eben mal quer durch alle Institutionen und Behoerden, wie es denn aussieht, wenn beispielsweise Studierende ein gemeinsames Grillen per sozialem Netzwerk organisieren wuerden. Das durchlief insgesamt fuenf Instanzen von mehreren Polizeistellen ueber die Pressestelle der Stadt bis zum Leiter der Buergerdienste, und sah in etwa so aus:

  • Brauche ich generell eine Ausnahmegenehmigung, um Zusammenkuenfte/Feiern im Stadtgebiet per sozialem Netzwerk organisieren zu duerfen?
    • Polizei: Auf privatem Grund sollte das kein Problem sein. Im oeffentlichen Raum, aeh, fragen Sie doch besser mal bei der Stadt, die hat ja die Verfuegung erlassen.
    • Pressestelle: „Gemeint“ sind Sie damit vermutlich nicht, aber was die Rechtssicherheit angeht, haben Sie da wohl schon Recht. Fragen Sie doch bei den Buergerdiensten.
    • Buergerdienste: Es geht um Massenzusammenkuenfte, bei denen die oeffentliche Sicherheit und Ordnung gefaehrdet wird. Private Veranstaltungen sind nicht betroffen. Einwand meinerseits: Da steht doch „andere ueber soziale Netzwerke organisierte Partys“. Antwort: Ja, aber es geht um Massenpartys.
  • Kann ich das Problem umgehen, indem ich die Veranstaltung nicht per Facebook, sondern zum Beispiel in unserem Arbeitswiki organisiere? Das ist dann zwar oeffentlich einsehbar, aber per Definition kein soziales Netzwerk.
    • Polizei: Aber Wikis sind doch auch soziale Netzwerke, oder? Ich: Ne. Polizei: Oh. Hm. Fragen Sie am besten bei der Stadt nach.
    • Pressestelle: Oh, ja, damit waere das Problem wohl umgangen. Aber die Buergerdienste wissen da sicher mehr.
    • Buergerdienste: (Ging nicht auf Wikis ein, sondern betonte mehrmals, dass es um „Facebookparties“ mit Massenzusammenkunft, Alkohol und sonstigem gehe)

Fazit:

Nachtrag: Ersetzt man Holzplatten durch beliebige Buecher, waere das hier doch eine wunderbare Kunstaktion zur Visualisierung einer „Facebook-Party“:

6 Gedanken zu „Wie man die Stadt Ulm lahmlegt

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  2. Hinterwäldler

    Du berichtest da über keinen Einzelfall. Auch in der Nähe von Konstanz sollte gestern in einem Strandbad eine solche Party stattfinden und man verbot kurzerhand die Benutzung des Bades für alle Besucher. Auch für Dauergäste!! Offensichtlich gab es auch die Festnahme einer jungen Frau, die sich über das Verbot hinwegsetzte. Das berichtet das Online-Blättle mit dem unaussprechlichen Namen unter dem Titel: „Konstanz: Polizei sprengt Facebook-Party“ Dabei ist zu bemerken, das es erst die Presse war, die uns alle auf diese Party aufmerksam machte.

    Wenn diese und der Südkurier http://tinyurl.com/d33baxp keine Werbung gemacht hätten, wäre das ganze völlig harmlos und unbemerkt über die Strandwiese gegangen. Aber so wurden sogar die Verkehrswege von einem Hubschrauber überwacht :grins: Ich frage mich nur ob diese Verbote mit dem

    Grundgesetz Art 8
    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    in Einklang gebracht werden kann, besonders welche Gründe zur Anwendung des Abs.2 geführt haben könnten. Nur weil der blose Verdacht besteht, das durch diese Partie die öffentliche Ordnung gefährdet wird?

    Übrigens findet in Konstanz in 14 Tagen das Weinfescht statt. Für den Blepps besteht „Glasverbot“, was für die oberen paar Hundert nicht gilt. Nun bin ich gespannt, wieviel Gäste tatsächlich kommen, um aus Plastik und Pappe Wein zu trinken. Eine Facebookparty im Stadtpark könnte wohl auch dieses Fescht restlos sprengen.

    Trink, Brüderle trink darf vermutlich auch nicht gesungen werden (wegen den Gema-Gebühren)

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  3. Pingback: Die Angst vor den Menschen | stk

  4. Dirk Moebius

    Man sollte konsquent sein.

    Jedes Treffen mit Freunden – *jedes* – vorher bei der Polizei anmelden. Jeder. Und einen foermlichen Rechtsbescheid anfordern, mindestens.

    Wenn das tatsaechlich jeder taete, waere die Stadt Ulm bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag mit dem Aufraeumen ihres Unfugs bechaeftigt.

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    1. stk Beitragsautor

      Hm, die Allgemeinverfuegung ist ja zeitlich begrenzt gewesen und nun abgelaufen. Trollerei ist das schon, aber ich wuerde mir die Zeit dann doch nicht dafuer nehmen wollen 😉

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  5. Aaaragorn

    Also liebe Leute, überlegt doch einmal! Gefahr für Ordnung und Sicherheit ist im Verzug bei solchen illegalen Aktionen!
    Öffentliche Veranstaltungen müssen immer gut geplant und abgesichert werden!
    Denkt nur an die Loveparade ganz früher in Berlin, ein einziges Chaos!

    War es da nicht viel besser als es dann endlich richtig organisiert wurde, von der Politik und den Behörden? Duisburgs Loveparade ist das beste Beispiel dafür das wir für Ordnung und Sicherheit unbedingt die Amtsträger und Behörden brauchen! Damit auch ja nichts schief geht!, wer weiss was sonst passieren könnte!

    Also, vor der nächsten Facebook-Party, erstmal den Bürgermeister um Erlaubnis fragen! Nur der Staat kann das richtige Sicherheitskonzept erarbeiten!

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