4 Gedanken zu „Aus aktuellem Anlass

  1. mbombe

    Die Wertung überrascht mich. Ich hätte gedacht, dass du das anders siehst.

    Ich sehe es jedenfalls anders und bin mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft einverstanden. Klar, Herr zu Guttenberg ist wirklich nicht mein persönlicher Sympathieträger, also mal gar nicht, und ich finde die von Frank Rieger skizzierte Vision einer neuen Partei rechts von der CDU unter Guttenbergs Führung (siehe auch fefe) unschön. Aber das hat für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft keine Relevanz. Auch keine Relevanz hat zudem,
    – das große Maß an moralischer Schuld, dass zu Guttenberg in seiner Vorbildfunktion durch offensichtliches Lügen und Betrügen zweifelsfrei auf sich genommen hat,
    – der politische Skandal, der zu recht auf zu Guttenberg und die CDU darniederprasselte und
    – die wissenschaftliche und wissenschafts-ethische unverantwortbarkeit seines Fehlverhalten (Hierfür –> Aberkennung des Titels).

    Die reine Betrachtung des strafrechtlich relevanten Vorgangs der Urheberrechteverletzung, insbesondere unter nicht-Beachtung zu Guttenbergs Promibonus/-malus, gibt wirklich kein Verfahren her. Der Schaden, der den tatsächlichen Autoren entstanden ist, ist wohl sehr gering bis null. Große kriminelle Energie vermag ich auch nicht zu erkennen, und ich glaube auch nicht, dass das als gewerbliches Vergehen zu werten ist (trotz der Vielzahl der Stellen *g*). Im strafrechtlichen Sinne ist das Vergehen gering, die Entscheidung somit korrekt.

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    1. stk Beitragsautor

      Zur rechtlichen Bewertung hat Udo Vetter genug geschrieben. Es kotzt mich trotzdem an. Nicht zuletzt, weil es direkt in die Kerbe des „oh, geschummelt haben wir doch alle schon einmal“ schlaegt.

      Ich hab hier aktuell wieder studentische Plagiatoren. Denen sollte ich schon vermitteln koennen, dass Betrug im akademischen Umfeld nichts ist, was man mal eben so machen kann.

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