Denkwuerdige Implikationen

Ein Nutzer, der offenbar in privaten Nachrichten ueber eine Onlinecommunity Links auf Seiten mit kinderpornographischem Inhalt verschickt, bringt den dortigen technischen Support in eine groteske Situation. Falls es sich bei dem Seiteninhalt tatsaechlich um KiPo-Material handeln sollte, darf man dieses nicht gezielt aufrufen — die Frage ist nun, ob man „gezielt“ klickt, wenn man als Kundendienstler eine solche Nachricht als beanstandenswert zugesandt bekommt.

Falls dem so waere — interne Massgabe ist, dass man zur Sicherheit die Finger davon lassen soll — ist man wirklich saubloed dran. Das hiesse, dass alles, was nach Beschwerdemeldung den Anschein von KiPo-Links erwecken wuerde, direkt und ungeprueft an die Kripo weitergeleitet werden muesste.

Ich frage mich nun, ob es solche Faelle auch anderswo gab, und wie dort verfahren wurde. Und ob das in letzter Konsequenz hiesse, dass boeswillige Menschen bundesweit die Kripo trollen koennten, wenn sie an die Supportteams beliebiger Social Networks melden wuerden, dass Benutzer XY ihnen beispielsweise hinter dem URL http://bit.ly/a5QwO9 Kinderpornos geschickt haben koennte — und die das ohne weitere Kontrolle weiterleiten muessten.

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