Aussagenloses Beweismaterial

Es sind Geschichten wie diese, die mich an der Objektivitaet von Exekutive und Judikative zweifeln lassen: Einem 32jaehrigen Freiburger geht ein Strafbefehl zu, weil er im Rahmen der Anti-Nazi-Demonstrationen am 1. Mai 2009 einen Polizisten verletzt haben soll. Landfriedensbruch, so der Vorwurf, ein Strafbefehl ueber 600 EUR war dem Studenten bereits zugestellt worden.

Der wehrte sich und zog vor das AG Ulm. Der dortigen Richterin Katja Meyer genuegten zusaetzlich zu den polizeilichen Aussagen aber zwei Videoschnipsel, insgesamt „geschaetzte fuenf Sekunden lang“, um den 32jaehrigen schuldig zu sprechen — und das, obwohl auf den Sequenzen laut Verteidiger Oberhaeuser keine Gewalt seitens des Angeklagten zu erkennen war.

Der Kommentar von Rudi Kuebler in der SWP scheint demnach das einzige zu sein, bei dem man von Faeusten aufs Auge sprechen koennte.

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