Die deutschen Feuerwehren (und vermutlich nicht nur die) stehen vor einem Problem. Frueher durfte man mit der alten Fahrerlaubnisklasse III Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulaessiger Gesamtmasse (zGm) und zusaetzlich bis zu zwei Anhaenger mit zusammen maximal 11 to Anhaengemasse fahren. Heutzutage gilt die „normale“ PKW-Fahrerlaubnisklasse B gerade mal fuer Fahrzeuge bis 3,5 to zGm plus einen Anhaenger mit maximal 750 kg zGm.
Gleichzeitig wurden aber viele Feuerwehrfahrzeuge taktisch aufgewertet. So wurde das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF), quasi die eierlegende Wollmilchsau fuer die kleinsten Feuerwehren, vielerorts durch ein TSF-W mit eingebautem Wassertank ersetzt, hinzu kamen Atemschutz und Sondergeraete fuer technische Hilfeleistungen. Die 3,5-Tonnen-Grenze war dabei natuerlich nicht zu halten, viele TSF-W werden heute auf leichten LKW-Fahrgestellen mit bis zu 7,5 to zGm aufgebaut. Fazit: Einerseits werden die Fahrzeuge immer schwerer, andererseits gibt es immer weniger FwDl mit der alten Fahrerlaubnisklasse III oder der neuen Klasse C1, die die Fahrzeuge auch bewegen duerfen.
Auch die IZ hat sich angesichts der geplanten Einfuehrung von Sonderfahrerlaubnissen fuer Feuerwehrdienstleistende mit dem Thema befasst. In der Online-Version des Artikels wurden mittlerweile einige Schnitzer korrigiert, die urspruengliche Printfassung hat aber schon einige Knaller zu bieten:
Und jetzt wird’s ernst: Junge Einsatzkräfte mit dem neuen Klasse C-Führerschein dürfen nicht mehr ans Steuer.
Natuerlich duerfen die. Klasse-C-Fahrer duerfen sogar Fahrzeuge ueber 7,5 to zGm bewegen, nur keine Last- und Sattelzuege (deswegen macht man in der Regel gleich die Klasse CE)
Daher hat der Landesfeuerwehrverband eine Ausnahmeregelung beantragt: 3,5 Tonnen plus 0,75 Tonnen-Anhänger.
Das waere ja eine tolle Ausnahmegenehmigung: Alles bleibt, wie es in der Klasse B ist. Oehmja.
[…] eine Ausbildung mit Prüfung für den erforderlichen Führerschein C1 — bis 3,5 Tonnen mit Anhänger […]
Moep. C1 sind KFZ bis 7,5 to zGm plus Anhaenger. Online steht nun, dass das frueher der (PKW-)Fuehrerschein der Klasse III gewesen sei, was auch nicht stimmt.
Der Führerschein C 1-Feuerwehr soll nach zwei Jahren zum vollwertigen Führerschein bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht — also wie beim alten Klasse 3-Schein, umgeschrieben werden können
Nein. Umgeschrieben werden soll zum ganz normalen C1-Schein. Klasse III ist eine andere Baustelle mit viel mehr Moeglichkeiten gewesen — viele C1-Fahrer duerften sich wuenschen, tatsaechlich FS-Klasse III zu besitzen.
Vielleicht habe ich den ganzen Fahrerlaubnisklassenkack einfach schon zu oft gehoert, um das so zu sehen, aber wie zur Hoelle kann man eigentlich bei fuenf Nennungen der Erlaubnisklassen und zGm viermal totalen Bockmist schreiben und alles wild durcheinanderwerfen? Zumal man das mit zwei Klicks auf Wikipedia oder im Zweifelsfall beim Verkehrsministerium recherchieren kann?
Das ist halt die Besonderheit von Qualitaetsmedien 😉