Interessenskonflikt

Die Weitergabe von Schlüsseln oder elektronischen Schließberechtigungen [ist] nur mit ausdrücklicher
Erlaubnis gestattet.

So steht es in Artikel 4, Absatz 2 des Hausordnungsentwurfes fuer die uulm. Mein Studierendenausweis ist so eine Schliessberechtigung fuer den Ausseneingang und mehrere Raeume innerhalb der Uni, und diesen Absatz hatte ich gerade im Hinterkopf, als ich dem heute besonders genauen Fahrscheinkontrolleur in der Bahn meinen Studiausweis nicht in die Hand geben bzw. ihn nicht loslassen wollte.

Da er aber offenbar auch ohne seine Finger lesen konnte, musste ich ihm das nicht erklaeren. Auf die Diskussion waere ich gespannt gewesen.

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