Gestern einen Hinweis bekommen, heute nachrecherchiert: Ab dem Sommersemester 2009 koennen sich noch mehr Studierende als bisher von der Studiengebuehrenpflicht befreien lassen. Durch das zweite Gesetz zur Umsetzung der Foederalismusreform im Hochschulbereich vom 3.12.2008 (GVBl. 2008, 435) wird §6 des Landeshochschulgebuehrengesetz Baden-Wuerttemberg (LHGebG) wie folgt geaendert:
(1) Von der Gebührenpflicht nach § 3 sollen Studierende befreit werden,
1. die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das vierzehnte [vorher nur bis zum achten!] Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden
Nach Lesart des uulm-Studiensekretariates bedeutet das, dass es ausreichend ist, zwei Geschwister zu haben, die sich nicht von der Studiengebuehrenpflicht befreien liessen oder das nicht tun werden — offenbar unabhaengig davon, ob sie ueberhaupt gebuehrenpflichtig waren oder nicht. Bitte diese Information nicht fuer 100% sicher nehmen, ich werde da noch weiter recherchieren.
Update: Die Universitaeten wissen offenbar momentan selbst nicht so recht, wie sie das auslegen sollen. Naehere Informationen soll es aber in der KW 4 geben.
Update 2 (19.1.): Wie mittlerweile vom uulm-Studiensekretariat mitgeteilt, gilt diese Regelung tatsaechlich prinzipiell fuer alle Studierende mit zwei Geschwistern (siehe Trackback unten). Antraege gibt es ebendort (bzw. beim Studiensekretariat der eigenen Hochschule), weiter sind Kopien der Geburtsurkunden der Geschwister noetig.
Was auf jeden Fall unseren Erstis und Zweitis zu Gute kommt, die sich wegen nicht erbrachter LP oder nicht bestandener Pruefungen nach Semesterbeginn exmatrikulieren lassen: Es gilt ab dem SS09 nicht mehr die Regelung „alles oder nichts“ bei der Rueckerstattung bereits bezahlter Studiengebuehren. Bislang musste binnen eines Monats ab Vorlesungsbeginn exmatrikuliert werden, um die vollen 500 EUR zurueckzuerhalten. Ab sofort erhaelt man nach Ablauf dieser Frist die anteiligen Studiengebuehren fuer das quasi nicht genutzte Semester zurueck. Interessant ist das natuerlich auch fuer Diplomanden, die lediglich in den ersten paar Semesterwochen noch ihre Diplomarbeit abschliessen und einreichen.
Optimal waeren natuerlich generell gar keine Studiengebuehren, aber das ist wenigstens mal ein Anfang…
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