Warum? Weil sie gestohlen wurde, in der Absicht, sie gewinnbringend zu veraeussern. Ginge es dem Datendieb um die idealistische Vorstellung, dem deutschen Staat zu helfen, haette er sie ja Wikileaks zukommen lassen koennen. Oder per Einschreiben an das BMF schicken. Nein. Hier geht es um persoenliche Bereicherung.
Natuerlich ist die Aussicht, tausende Steuerverbrecher auf diese Art und Weise dingfest machen zu koennen, verlockend. Ebenso verlockend ist aber auch die Aussicht, tausende Wohnungen, Privatkonten und Tagebuecher von beliebigen Leuten zu durchsuchen, von denen “man” ja weiss, dass sie Dreck am Stecken haben muessen — aber ganz ohne konkreten Verdacht, richterliche Anordnung und dergleichen. Heraus kaeme bestimmt etwas. Auch bei all denen, bei denen sich Polizei und Justiz jahrelang die Zaehne ausgebissen haben, ohne etwas zu erreichen. Rechtsstaatlich ist das aber nicht mehr.
Dass sich ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat gewisse Schranken auferlegt, sorgt bisweilen dafuer, dass Kriminelle ungeschoren davonkommen. Das ist aber kein Argument gegen diesen Rechtsstaat — diese Schranken schuetzen letztlich die Rechte einer unbescholtenen Allgemeinheit, die in ihrer Gesamtheit zumindest meiner Ansicht nach schwerer wiegen, als die nicht ausgeuebte Gerechtigkeit im Falle einzelner Verbrecher.
Im konkreten Fall tut diese Abwaegung sicher weh. Aber man substituiere gedanklich einfach mal “Kauf von Diebesgut” mit “Folter”. Mir reicht das.