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Studiengebuehren ade

Montag, 19. Januar 2009

…zumindest fuer Leute mit zwei nicht-studiengebuehrenbefreiten Geschwistern. Heute kam die offizielle Stellungnahme des Studiensekretariats zu der neulich aufgefallenen schwammigen Formulierung: Keine Studiengebuehren muss bezahlen, wer zwei oder mehr Geschwister hat, von denen wenigstens zwei sich nicht in Baden-Wuerttemberg von der Gebuehrenpflicht befreien lassen haben. Ob die Geschwister auch studieren oder mal studiert haben oder Maurer sind oder sonstwas spielt keine Rolle.

Fein!

Edit: hier der vollstaendige Text des uulm-Studiensekretariats:

Sehr geehrte Studierende,

aufgrund einer Gesetzesänderung des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) informieren wir Sie über Änderungen bzgl. der Studiengebühren.

Ab dem Sommersemester 2009 gilt:

Geschwisterbefreiung:
Von der Gebührenpflicht befreit sind gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 LHGebG Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LHGebG) in Anspruch nehmen oder genommen haben. Die Dauer der Befreiung ist nicht begrenzt.
Die neue Vorschrift zielt nicht auf einen Kindergeldbezug oder ein Studium der Geschwister ab. Es “zählen” also auch Geschwister, die bereits berufstätig sind.
Bitte beachten Sie, dass Geschwister, die an einer Hochschule in Baden-Württemberg studieren und aufgrund anderer Tatbestände befreit sind, Ihrer Befreiung nicht entgegenstehen.
Wenn Sie die obigen Voraussetzungen erfüllen, dann lassen Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular (siehe Attachment) sowie die Geburtsurkunden von Ihnen und Ihren Geschwistern zukommen. Wir prüfen Ihren Antrag und werden Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen ab dem Sommersemester 2009 befreien.

Auslandssemester:
Auslandssemester sind nicht gebührenpflichtig. Wenn Sie während eines Semesters an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind und nicht bereits wegen einer Beurlaubung in diesem Semester befreit sind, dann stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Befreiung und legen diesem bei Antragstellung die Bestätigung der ausländischen Hochschule über Ihre Zulassung und später die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule bei.

Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung:
Bisher wurden im Falle einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung die Studiengebühren in Höhe von 500,00 Euro nur bei Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn rückerstattet. Zukünftig werden die Studiengebühren je nach Exmatrikulationsdatum gestaffelt erstattet. Für das Sommersemester 2009 wird folgende Staffelung vorgenommen – ausschlaggebend ist das Eingangsdatum des Antrags bei der Universität Ulm:

Vom 01.04. bis 20.05.: 500,00 Euro
Vom 21.05. bis 31.05.: 400,00 Euro
Vom 01.06. bis 30.06.: 300,00 Euro
Vom 01.07. bis 31.07.: 200,00 Euro
Vom 01.08. bis 31.08.: 100,00 Euro
Vom 01.09. bis 30.09.: 0,00 Euro

Beurlaubung nach Vorlesungsbeginn:
Beurlaubungen sind grundsätzlich vor Vorlesungsbeginn zu beantragen. Wenn der Grund der Beurlaubung während der Vorlesungszeit eintritt (z.B. Krankheit), muss der Antrag unverzüglich gestellt werden. Nur dann ist eine Beurlaubung möglich. Im Falle einer Genehmigung des Antrags werden die Studiengebühren analog zur Exmatrikulation wie oben dargestellt gestaffelt rückerstattet.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage (www.uni-ulm.de/studium –> Studiengebühren).
Gerne können Sie sich auch an Frau [Sandra] Händel (Sachgebiet Studiengebühren) unter 0731-50 31680 (nur vormittags), [E-Mail gekuerzt -- Namensschema vorname.nachname@uni-ulm.de Anm. -stk] oder mich wenden.

Herzliche Grüße
Nadine Pichler

Viva Foederalismusreform (Update 2)

Donnerstag, 15. Januar 2009

Gestern einen Hinweis bekommen, heute nachrecherchiert: Ab dem Sommersemester 2009 koennen sich noch mehr Studierende als bisher von der Studiengebuehrenpflicht befreien lassen. Durch das zweite Gesetz zur Umsetzung der Foederalismusreform im Hochschulbereich vom 3.12.2008 (GVBl. 2008, 435) wird §6 des Landeshochschulgebuehrengesetz Baden-Wuerttemberg (LHGebG) wie folgt geaendert:

(1) Von der Gebührenpflicht nach § 3 sollen Studierende befreit werden,
1. die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das vierzehnte [vorher nur bis zum achten!] Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden

Nach Lesart des uulm-Studiensekretariates bedeutet das, dass es ausreichend ist, zwei Geschwister zu haben, die sich nicht von der Studiengebuehrenpflicht befreien liessen oder das nicht tun werden — offenbar unabhaengig davon, ob sie ueberhaupt gebuehrenpflichtig waren oder nicht. Bitte diese Information nicht fuer 100% sicher nehmen, ich werde da noch weiter recherchieren.

Update: Die Universitaeten wissen offenbar momentan selbst nicht so recht, wie sie das auslegen sollen. Naehere Informationen soll es aber in der KW 4 geben.

Update 2 (19.1.): Wie mittlerweile vom uulm-Studiensekretariat mitgeteilt, gilt diese Regelung tatsaechlich prinzipiell fuer alle Studierende mit zwei Geschwistern (siehe Trackback unten). Antraege gibt es ebendort (bzw. beim Studiensekretariat der eigenen Hochschule), weiter sind Kopien der Geburtsurkunden der Geschwister noetig.

Was auf jeden Fall unseren Erstis und Zweitis zu Gute kommt, die sich wegen nicht erbrachter LP oder nicht bestandener Pruefungen nach Semesterbeginn exmatrikulieren lassen: Es gilt ab dem SS09 nicht mehr die Regelung “alles oder nichts” bei der Rueckerstattung bereits bezahlter Studiengebuehren. Bislang musste binnen eines Monats ab Vorlesungsbeginn exmatrikuliert werden, um die vollen 500 EUR zurueckzuerhalten. Ab sofort erhaelt man nach Ablauf dieser Frist die anteiligen Studiengebuehren fuer das quasi nicht genutzte Semester zurueck. Interessant ist das natuerlich auch fuer Diplomanden, die lediglich in den ersten paar Semesterwochen noch ihre Diplomarbeit abschliessen und einreichen.

Optimal waeren natuerlich generell gar keine Studiengebuehren, aber das ist wenigstens mal ein Anfang…

Asterixtag

Samstag, 15. November 2008

Ich haett’s wohl nicht hier schreiben sollen — Juliane und Bene haben den Asterix-Ausschnitt gelesen und die Tafel vor dem BECI neu verziert ^^

Sie sind alle so dumm, und ich bin ihr Chef

Achja, was fuer wirres Zeug immer wieder auf der Tafel im BECI auftaucht, hat Andi hier geschrieben ;)

Die spinnen, die Studenten

Mittwoch, 12. November 2008

Am Montag hatte ja schon jemand einen bunten LeChuck an die Tafel vor dem BECI gemalt und mit der Aufforderung versehen, ins BECI zu kommen und ein Piratenlied zu singen (“Wer uns ein Piratenlied vorsingt, bekommt Rum!”), gestern war dann dieser schoene Sankt Martin mit Reitdinosaurier angemalt.

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Ob es in O27/401 noch Klobuersten gibt, ist mir nicht bekannt :D

Wie man das BECI aufweckt

Montag, 27. Oktober 2008

Ich weiss ja nicht warum, aber die meisten Leute im BECI entsprechen sehr arg dem Studentenklischee. Zum Beispiel sehen einen die meisten um 10 Uhr morgens noch sehr muede und unausgeschlafen an. Seit heute deswegen offizieller BECI-Weckruf: Peter Fox vs. Deichkind — Alles Remidemmi :->

Da kann man einfach nicht stillsitzen, vor allem, wenn man es mit ordentlicher Lautstaerke ueber Boembchens Anlage in der Ecke abspielt ^^

Mehr Videos der einfach absolut genial bombig extraorbitant orchestrierten Platte (Streicher! Blaeser! Trommler! Und dazu Sprechgesang! Wahnsinn!) gibts bei Robert.