Prima, dass es auch anders geht: Nach einem Semester ultralangweiliger Medienrecht-I-Vorlesung (“Was steht im §13 BGB?” — “…”) mit teilweise nur drei anwesenden Studenten zeigt sich nun, dass man so etwas auch deutlich besser machen kann: Matthias Ehrhardt liest nun Medienrecht II, und wenn schon auf den Folien “Ziele der Veranstaltung: Spass” steht, kann man dieses Mal wohl deutlich mehr Unterhaltung als im letzten Semester erwarten
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